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Der FRK-Vorsitzende Ralf Berger kritisiert angedachten Erweiterung der Duldungspflicht und dem Recht auf Vollausbau im TKG als weitere regulatorische Eingriffe, die den Markt behindern (Foto: Claudia Berger/FRK)

Gesetzgebung

FRK warnt vor neuen Regulierungen im TKG

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) äußert sich kritisch zu den geplanten Änderungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in einem Eckpunktepapier vorgestellt hat. Zwar begrüßt der Verband die angestrebte Beschleunigung von Genehmigungsverfahren, warnt jedoch vor neuen bürokratischen Hürden für mittelständische Netzbetreiber – insbesondere auf der Netzebene 4.
 
"Unsere Mitglieder werden jetzt schon mit Vorschriften und Pflichten aus dem Telekommunikations- und Medienrecht überfrachtet", so FRK-Vorsitzender Ralf Berger.

"Überbau kommt von der Straße in die Gebäude"

Bereits jetzt muss jeder Netzbetreiber, der das Glasfaserbereitstellungsentgelt nutzt, Wettbewerbern Zugang zu einer freien Faser gewähren, wenn diese mit Glasfaser am Gebäude anliegen. Die geplante Ausweitung der Duldungspflicht und ein gesetzliches Recht auf Vollausbau gefährden laut FRK die Investitionssicherheit beim Ausbau der Inhaus-Netze. Damit drohe der strategische Überbau von Gebäuden – auch durch Marktteilnehmer, die nicht selbst auf der NE4 investieren.
 
Durch das Recht auf Vollausbau könnte ein Unternehmen sämtliche Wohnungen eines Gebäudes mit Glasfaser erschließen, wenn es nur einen einzigen Endkundenvertrag in diesem Gebäude besitzt. "Damit kommt der gefürchtete strategische Glasfaserüberbau von der Straße in die Gebäude", warnt Berger. Er betont, dass die Wohnungswirtschaft und ihre langjährigen Partnerunternehmen aus dem FRK den Vollausbau wollen und ohne den Staat in der Lage sind, zwischen Wohnungsunternehmen und Netzbetreibern tragfähige Lösungen für den Glasfaserausbau auf der NE4 zu finden.
 
Auch bei der Regelung von Mitnutzungsentgelten plädiert der Verband für marktwirtschaftliche Lösungen statt staatlich festgelegter Preise. 
 
Die FRK-Forderung: Weniger Eingriffe, mehr Vertrauen in bewährte Kooperationen zwischen Netzbetreibern und Wohnungswirtschaft. Die Vorschläge des BMDS werden auf dem Breitbandkongress des FRK am 10. und 11. September 2025 in Leipzig diskutiert.
 

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