
"Einen derartigen Eingriff in den Markt lehnen wir ab", sagt der FRK-Vorsitzende Ralf Berger. Das Glasfaserbereitstellungs- sowie die geplanten fixen Zugangs- und Mitnutzungsentgelte blockieren nach Auffassung des FRK den Wettbewerb. (Foto: FRK/Claudia Berger)
28. Breitbandkongress des FRK
TKG-Novelle: Eckpunktepapier greift in Marktdynamik ein
Zum Auftakt seines 28. Breitbandkongresses fordert der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) auf, sich im Rahmen der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) an den Koalitionsvertrag zu halten. Hier spreche sich die Regierung klar für das Motto "Markt vor Staat" aus. Dagegen sieht das Eckpunktepapier des BMDS für ein Gesetz zur TKG-Änderung neue Markteingriffe, Regulierung und Vorschriften vor, durch die unternehmerische Freiheiten weiter eingeschränkt werden. Hierauf geht der FRK in seiner Stellungnahme zum Eckpunktepapier ein.
"Grundsätzlich begrüßen wir die Bestrebungen des BMDS, den Glasfaserausbau zu beschleunigen – vor allem den Ausbau gebäudeinterner Netze", erklärt Ralf Berger, Vorsitzender des FRK. Die FRK-Mitglieder seien langjährige und zuverlässige Partner der Wohnungswirtschaft und verfügten über die Expertise, Hausverteilnetze unter Berücksichtigung der Anforderungen von Mietern und Vermietern zu finanzieren, zu bauen und zu betreiben. "Unsere Mitglieder stehen für erfolgreiche Geschäftsmodelle ohne Wirtschaftlichkeitslücke", sagt Berger.
Das Glasfaserbereitstellungs- sowie die geplanten fixen Zugangs- und Mitnutzungsentgelte blockieren nach Auffassung des FRK jedoch die Marktdynamik und den Wettbewerb um die beste Lösung für den FTTH-Ausbau. Das Recht auf Vollausbau, welches dann greift, wenn nur eine einzige Wohnung in einem Gebäude einen Glasfaseranschluss erhält, stelle einen Markteingriff dar, der grundlegende Rechte der Gebäudeeigentümer verletze und hohe Investitionsrisiken für den Aufbau gebäudeinterner Netze mit sich bringe. "Einen derartigen Eingriff in den Markt lehnen wir ab", erklärt Berger.
Die Konditionen für Zugangs- und Mitnutzungsentgelte sollten ebenso wie die Bedingungen für die Mitnutzung gebäudeinterner Netze von den Marktteilnehmern ausgehandelt werden. Doch das angedachte Recht auf Zugang zu einer freien Glasfaser in jede Wohneinheit, unabhängig von bestehenden Endkundenverträgen, wenn der Zugangsnachfrager das Gebäude an sein vorgelagertes Netz angeschlossen hat, untergrabe jede Investitionskalkulation in den FTTH-Ausbau. "Auf diese Weise gelangt der strategische Überbau von der Netzebene 3 in die Gebäude", warnt Berger.
Zusätzliche Belastungen erwartet der FRK zudem durch die Pflichten zur Vorhaltung vorbereiteter Zugangsvereinbarungen, verbunden mit kurzen Angebotsfristen, und zur Veröffentlichung konkreter Zugangsbedingungen. „Gerade für kleine und mittelständische TK-Unternehmen, die maßgeblich den Ausbau gebäudeinterner Netze vorantreiben, sollte der bürokratische Aufwand reduziert und nicht ein weiteres Mal erhöht werden“, kritisiert Berger.
Die Vorschläge des BMDS zur TKG-Novelle werden eines der Themen sein, das die Branche auf dem heutige beginnenden Breitbandkongress des FRK diskutieren wird. Weitere Informationen finden Sie unter www.breitbandkongress-frk.de.
Claudia Boss-Teichmann 10.09.2025

