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"Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. (Foto: Bundesnetzagentur)

Kupfer-Glasfaser-Migration

BNetzA legt Konzept für DSL-Abschaltung vor

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 19. Januar 2026 ein umfassend überarbeitetes Regulierungskonzept vorgelegt. Es definiert erstmals konkrete, regelgebundene Vorgaben für die Abschaltung des DSL‑Kupfernetzes.

Ziel der BNetzA ist ein schneller, geordneter und wettbewerblicher Übergang auf flächendeckende Glasfaser. "Der Wechsel auf Glasfaser ist ein zukunftsorientiertes Internet-Upgrade für Deutschland. Kupfernetze können nur dann abgeschaltet werden, wenn nahezu flächendeckend Glasfaser verfügbar und der Wettbewerb auf den neuen Netzen gesichert ist. Der Prozess hin zur späteren Abschaltung des Kupfernetzes sollte daher starten, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen – unabhängig davon, welcher Netzbetreiber Glasfaser ausgebaut hat", sagt Klaus Müller, Präsident der BNetzA .

Die BNetzA will den Übergang gesetzlich regulieren. Konkret umfasst der Vorschlag folgende wesentliche Elemente:
  • Eine Abschaltung sollte eingeleitet werden können, wenn in einem Gebiet eine Mindest-Versorgung mit Glasfaser und geeignete Vorleistungsangebote vorhanden sind.
     
  • Zur Einleitung des Migrationsprozesses sollten mindestens 80 Prozent der Haushalte und Unternehmen mit Glasfaser bis in die Wohnung (FttH) versorgt sein. Zum Zeitpunkt der tatsächlichen Abschaltung sollte prinzipiell eine flächendeckende Versorgung mit Glasfaser vorliegen.
     
  • Ein geeignetes Vorleistungsangebot in jedem Gebiet bedeutet, dass ein Zugang für Drittanbieter zum Glasfasernetz besteht (im Allgemeinen als "Open Access" bezeichnet). Dieser Zugang sollte aus Sicht der Bundesnetzagentur in technischer, prozessualer und preislicher Hinsicht für alle Glasfasernetze einheitlichen Prinzipien folgen.
     
  • Zeitplan: Mindestens 24 Monate vor der tatsächlichen Abschaltung sollte die Vermarktung kupferbasierter Angebote enden. Weitere mindestens zwölf Monate vor diesem Vermarktungsstopp sollte eine Anzeige zur Abschaltung des Kupfernetzes erfolgen.

Die BNetzA bezeichnet ihr Konzept als Debattenbeitrag, der zusammen mit allen Akteuren weiterentwickelt werden soll.

Erste Reaktionen aus der Branche

Die ANGA begrüßt, dass die BNetzA ein Regulierungskonzept vorgelegt hat. Zentral dabei sei, dass der Wechsel auf Glasfaser diskriminierungsfrei ablaufe – Wettbewerbsunternehmen dürften im Prozess nicht schlechter gestellt werden als die Telekom. Die ANGA unterstützt die Forderung der BNetzA nach einer gesetzlichen Einführung eines regelgebundenen Abschaltmechanismus. Diskussionsbedarf sieht der Verband  bei der von der Regulierungsbehörde vorgeschlagenen Versorgungsquote für die Einleitung des Abschaltprozesses. Kritisch bewertet er den Ruf der Behörde nach einer gesetzlichen Ausweitung der symmetrischen Regulierung.  
 
Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation e.V. (BREKO), sagt: "Wir begrüßen sehr, dass sich die Behörde sowohl für einen diskriminierungsfreien als auch für einen regelbasierten Übergang von den alten DSL- auf zukunftsfähige Glasfasernetze einsetzt. Auch die vorgeschlagene Frist von drei Jahren von der Ankündigung bis zur Abschaltung eines lokalen Kupfernetzes scheint angemessen. Der Vorschlag, diesen Prozess erst bei einer Glasfaserabdeckung bis in die Wohnungen (FTTH, Homes Connected) von 80 Prozent einzuleiten, geht jedoch an der Realität vorbei. Eine solche Bedingung würde den Technologiewechsel in den allermeisten Gebieten Deutschlands um viele Jahre verzögern." Einen weiteren kritische Punkt sieht Albers darin, dass die Wettbewerber der Telekom zu einem "one-size-fits-all" Open-Access-Modell verpflichtet werden sollen.

Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) begrüßt ebenfalls das von der BNetzA vorgelegte Regulierungskonzept. Damit stelle die BNetzA zum einen klar, dass es um die Abschaltung von DSL-Netzen und nicht um HFC-Kabelnetze geht. Zum anderen komme die Behörde endlich den zahlreichen Forderungen aus Politik und Wirtschaft nach, eine aktivere Rolle in der Kupfer-Glas-Migration einzunehmen, um zu verhindern, dass die Deutsche Telekom ihre Marktmacht von DSL auf Glasfaser überträgt. Der FRK mahnt, die angedachte Verteilung der Migrationskosten dürfe weder vom Wettbewerb bereits getätigte Investitionen schmälern noch dazu führen, dass kleine und mittelständische Netzbetreiber weiter belastet werden. 

 

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