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Bundesdigitalminister Dr. Karsten Wildberger sagt zum Änderungsentwurf: "Mit gezielten Maßnahmen wollen wir unseren Beitrag für eine zusätzliche Dynamik beim flächendeckenden Ausbau von Glasfaser- und Mobilfunknetzen leisten. Weniger Bürokratie, effiziente Verfahren und mehr Tempo sind hierfür die entscheidenden Hebel." (Foto: BMDS/Woithe)

NE4-Ausbau

Vollausbaurecht für Mehrfamilienhäuser

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat Anfang März 2026 seinen Entwurf für das TKG‑Änderungsgesetz 2026 vorgestellt – mit dem zentralen neuen Instrument "Vollausbaurecht" für Mehrfamilienhäuser. 

Netzbetreiber sollen künftig das Recht erhalten, bei einem Gebäudeanschluss Glasfaserleitungen direkt in alle Wohnungen eines Mehrfamilienhauses zu legen – ohne zusätzliche Zustimmung einzelner Mieter oder Eigentümer. Auch der Zugang zu bereits vorhandener Netzinfrastruktur will die Gesetzesnovelle erleichtern.

Weitere Eckpunkte der TKG-Anpassung sind:

  • Eine beschleunigte Abschaltung des Kupfernetzes. Die Telekom soll verpflichtet werden, transparente Migrationspläne vorzulegen.
  • Die Bundesnetzagentur soll symmetrische Regulierung anwenden können, also Zugangsverpflichtungen unabhängig von Marktmacht auferlegen können.

Stellungnahmen von Branchenverbänden

Die ANGA sieht die geplante Regelung zum Inhaus-Ausbau als Gefahr. "Neue, bedingungslose Mitnutzungsrechte würden vor allem der Deutschen Telekom helfen, bestehende Netze gezielt zu überbauen", so der Verband.

Positiv wird das Vollausbaurecht hingegen vom VATM bewertet: Es biete die Chance, unwirtschaftlichen Einzelausbau einzelner Wohnungen zu verhindern und den Ausbau insgesamt effizienter zu gestalten. "Wir begrüßen, dass der Netzbetreiber jetzt die Chance erhält, im gesamten Gebäude eines Eigentümers eine glasfaserfähige Infrastruktur zu errichten", so VATM-Geschäftsführer Frederik Ufer.

Der BREKO sieht bei den geplanten Regelungen zur Erleichterung des Glasfaserausbaus in Mehrfamilienhäusern Licht und Schatten: Das vorgeschlagene Vollausbaurecht könne den Ausbau in Gebäuden schneller und effizienter machen. Kritik wird an der Pflicht geübt, Dritten einen passiven Zugang zu Gebäudenetzen einzuräumen und die dafür zu zahlenden Preise staatlich zu regulieren.

Den Wortlaut des Entwurfs zum TKG-Änderungsgesetz findet man hier: TKG-Änderungsgesetz 2026 - Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung

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