Wettbewerb und Regulierung
Glasfaser Nordwest darf fortbestehen

(Bild: Pixabay/Altmann)
Das Bundeskartellamt hat sein Verfahren zur Kooperation von EWE und Telekom im Joint Venture Glasfaser Nordwest eingestellt. Die Behörde sieht nach neuen Zusagen der Unternehmen keine durchgreifenden Wettbewerbsbedenken mehr.
Glasfaser Nordwest, 2020 gegründet, baut im Nordwesten Deutschlands ein Glasfasernetz auf, das ausschließlich Vorleistungen für Telekom, EWE und andere Anbieter bereitstellt. Endkundentarife werden von diesen Unternehmen selbst vermarktet. Nach Angaben des Bundeskartellamts ist der Ausbau im Kooperationsgebiet weit fortgeschritten und liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt; bis Ende des Jahres sollen rund 90 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte erreichbar sein.
Kern der verlängerten Zusagen ist weiterhin ein diskriminierungsfreier Zugang für Wettbewerber zur Glasfaserinfrastruktur. Zudem bleibt eine Sperrfrist bestehen: Glasfaser Nordwest darf frühestens neun Monate nach einem Ausbauentschluss mit dem Bau beginnen, um Ausbauprojekte anderer Anbieter nicht zu verdrängen. Die Bundesnetzagentur überwacht zusätzlich das Vorleistungsangebot.
Die neuen Verpflichtungen gelten bis zum 31. Dezember 2030; danach könnte das Bundeskartellamt den Fall erneut aufgreifen. Unberührt bleibt ein noch laufendes Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen die fusionsrechtliche Freigabe der Gründung von Glasfaser Nordwest aus dem Jahr 2019.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im Kooperationsgebiet hat sich früher als erwartet eine selbsttragende Ausbaudynamik entwickelt. Bis Ende des Jahres werden voraussichtlich etwa 90 Prozent der Haushalte und Unternehmensstandorte im Kooperationsgebiet über ein Glasfasernetz erreichbar sein. Dazu hat die Glasfaser Nordwest maßgeblich beigetragen."
Vorgeschichte: Gefahr der Marktabschottung
Dem Verfahren vorausgegangen war ein längerer Streit um das Joint Venture Glasfaser Nordwest, bei dem es im Kern um die Gefahr einer Marktabschottung beim Glasfaserausbau im Nordwesten. Das Bundeskartellamt führte seit 2019 neben einer Fusionskontrolle auch eine kartellrechtliche Prüfung durch. Da Telekom und EWE bedeutende Infrastruktur- und Diensteanbieter in den betroffenen Regionen sind, bündelt ihr Joint Venture einen Großteil des zukünftigen Glasfaserausbaus in einem großen zusammenhängenden Gebiet. Es wurde die Gefahr einer Wettbewerbsbeschränkung gesehen. Wettbewerber (insbesondere Vodafone und Deutsche Glasfaser) hatten eine Beschwerde gegen die Fusion eingelegt.
Claudia Boss-Teichmann 26.03.2026

