
"Unternehmen, die heute in Glasfasernetze auf der NE4 investieren, müssen künftig jederzeit mit nachträglichen Zugangsverpflichtungen rechnen und diese Risiken in ihre Kalkulation einpreisen", warnt der FRK-Vorsitzende Ralf Berger. (Foto: FRK/Claudia Berger)
TKG-Novelle
FRK warnt vor Investitionsbremse
Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) hat zum Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) Stellung genommen. Der Verband, der mittelständische Netzbetreiber vertritt, befürchtet ein Schwächung der Investitionsbereitschaft seiner Mitglieder, die laut FRK in den vergangenen Jahren den Glasfaserausbau in Gebäuden maßgeblich vorangetrieben haben.
Besonders kritisch bewertet der FRK den neuen § 22a TKG RefE. Darin werden Unternehmen verpflichtet, mit Dritten über den Zugang zur gebäudeinternen Glasfaserinfrastruktur zu verhandeln, wenn sich in dem Gebiet nur der Betrieb eines Glasfasernetzes wirtschaftlich lohnt. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Bundesnetzagentur (BNetzA) Entgelte festlegen und die Mitnutzung anordnen. "Unternehmen, die heute in Glasfasernetze auf der NE4 investieren, müssen künftig jederzeit mit nachträglichen Zugangsverpflichtungen rechnen und diese Risiken in ihre Kalkulation einpreisen", warnt der FRK-Vorsitzende Ralf Berger.
Das Recht auf Vollausbau (§ 144 TKG RefE) eines Hauses, das dem Netzbetreiber gewährt werden soll, der mit seinem Glasfasernetz am Gebäude anliegt, untergrabe die bestehenden langjährigen Gestattungsverträge der FRK-Mitglieder mit ihren Partnern aus der Wohnungswirtschaft und greift massiv in Eigentumsrechte ein. "Es ist zu befürchten, dass mit diesem Recht unzählige Absichtserklärungen zum Vollausbau abgegeben werden, gerade von marktmächtigen Unternehmen, einzig und allein um den Wettbewerb zu verdrängen", mahnt Berger. „Dieses Handtuchwerfen gefolgt von jahrelanger Tatenlosigkeit kennen wir im Glasfaserausbau bereits. Der Gesetzgeber sollte dem Cherrypicking nicht auch noch den roten Teppich bis ins Wohnzimmer ausrollen."
Weitere Kritikpunkte des FRK: zu kurze Fristen, ein Zwang zur Glasfaser für Mieter zur Glasfaser und die Entgeldfestlegung durch die BNetzA. Positiv bewertet der Verband die Regelungen zum Bürokratieabbau und dass die BNetzA befugt werden soll, marktmächtige Unternehmen zu detaillierten Migrationsplänen zu zwingen. "Allerdings fehlt es an klaren Kriterien für die Abschaltung von DSL-Netzen in Gebieten, in denen auch Wettbewerber Glasfasernetze errichtet haben", kritisiert Berger.
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Claudia Boss-Teichmann 23.03.2026

