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Bundesminister Dr. Karsten Wildberger: "Mit digitalen Verfahren, klaren Standards und flexiblen Förderquoten stellen wir sicher, dass Glasfaser genau dort ankommt, wo der Markt allein nicht hinreicht – insbesondere in ländlichen und strukturschwächeren Regionen." (Foto: Woithe)

Geförderter Glasfaserausbau

Bundesregierung startet neuen Förderaufruf für Glasfaserausbau

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat am 1. April 2026 einen neuen Förderaufruf für den Glasfaserausbau gestartet und dafür mehr als eine Milliarde Euro bereitgestellt. Grundlage ist die dritte Änderung der Gigabit-Richtlinie 2.0, die Förderverfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen soll. Gefördert werden Infrastrukturprojekte in Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht stattfindet – vorrangig in ländlichen und strukturschwächeren Regionen.

Vereinfachte Verfahren und neue Standards

Die wesentlichen Änderungen der überarbeiteten Richtlinie betreffen die Verfahrensabwicklung: Der gesamte Förderprozess soll künftig digital abgewickelt werden. Im vorgeschalteten Branchendialog entfallen laut BMDS bestimmte Nachweispflichten, Markterkundungsverfahren können verkürzt werden, und kommunale Ausschreibungen stützen sich künftig auf standardisierte Unterlagen. Darüber hinaus erhalten die Länder die Möglichkeit, die Bundesförderquote abzusenken, um mit den verfügbaren Mitteln mehr Vorhaben fördern zu können.
 
Bundesminister Dr. Karsten Wildberger erklärte, mit digitalen Verfahren, klaren Standards und flexiblen Förderquoten solle sichergestellt werden, "dass Glasfaser genau dort ankommt, wo der Markt allein nicht hinreicht".

Branchenverband begrüßt Richtung, mahnt Fokus an

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) bewertet den Förderaufruf grundsätzlich positiv, knüpft die Erwartungen jedoch an Bedingungen. Sven Knapp, Mitglied der BREKO-Geschäftsleitung, erklärte: "Der neue Förderaufruf ist ein wichtiges Signal für mehr Tempo beim staatlich geförderten Glasfaserausbau." Die angekündigten Vereinfachungen und die Standardisierung bei Ausschreibungen gingen in die richtige Richtung.
 
Knapp mahnte jedoch, die Förderung müsse konsequent auf tatsächlich nicht wirtschaftlich erschließbare Gebiete fokussiert werden: "Nur so lassen sich ineffiziente Doppelstrukturen und unnötige Mehrfachbaustellen vermeiden." Als entscheidender als die Fördervereinfachung selbst bezeichnete er die Schaffung von Investitionsanreizen und Planungssicherheit durch aufeinander abgestimmte gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen.
 

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