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Das Sonderkündigungsrecht für Wohnungsunternehmen stelle vor allem kleine und mittelständische Unternehmen, die überwiegend auf der Netzebene 4 tätig sind, eine Bedrohung dar, so der FRK-Vorsitzende Ralf Berger. (Foto: Claudia Berger)erklärt Berger.

FRK

Sonderkündigungsrecht belastet mittelständische Netzbetreiber

Die Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) sehen sich mit einer Reihe regulatorischer und wirtschaftlicher Herausforderungen konfrontiert. Auf der Mitgliederversammlung am 8. Mai in Magdeburg standen insbesondere die Verfassungsbeschwerde zum Sonderkündigungsrecht, das laufende TKG‑Änderungsgesetz sowie die Verhandlungen mit der Vergütungsgesellschaft Corint Media im Mittelpunkt.

Verhandlungen mit Corint Media

Die Mitglieder informierten sich über den Stand der Gespräche mit Corint Media. Dabei geht es unter anderem um die Vergütung für die Weiterleitung der von Corint Media vertretenen TV‑ und Radiosender über Breitbandnetze, um Regelungen für Bündelprodukte sowie um einen möglichen Verbandsrabatt. "Unsere Vertreter werden die Verhandlungen zügig weiterführen", erklärte FRK‑Vorsitzender Ralf Berger.

Sonderkündigungsrecht: Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

Besondere Aufmerksamkeit gilt der für den 9. Juni 2026 angesetzten mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Gegenstand sind drei Verfassungsbeschwerden zum geltenden Telekommunikationsgesetz (TKG). Durch den Wegfall der Umlagefähigkeit der Betriebskosten für gebäudeinterne Kabelnetze haben Wohnungsunternehmen ein entschädigungsfreies Sonderkündigungsrecht erhalten.
 
Nach Auffassung der Beschwerdeführer greift dieses Sonderkündigungsrecht erheblich in Eigentumsrechte und Berufsfreiheit ein. Betroffen seien nicht nur große Kabelnetzbetreiber, sondern vor allem kleine und mittelständische Unternehmen der Netzebene 4. Der FRK ist als sachkundiger Verband zur Verhandlung geladen.

TKG‑Änderungsgesetz: Kritik des FRK

Der Verband befasst sich zudem intensiv mit dem aktuellen TKG‑Änderungsgesetz. In mehreren Stellungnahmen kritisiert der FRK die vorgesehenen regulatorischen Eingriffe in bestehende Marktmechanismen. "Dadurch werden Investitionsrisiken geschaffen und der Glasfaserausbau ausgebremst", warnt Berger. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag verankerte Priorität marktwirtschaftlicher Lösungen einzuhalten.

Fachvorträge und Workshops

Neben den politischen Themen bot die Versammlung praxisnahe Einblicke, etwa zur Netzaufrüstung, zur Kooperation mit der Deutschen Telekom oder zur Migration von Kupfer‑ auf Glasfasernetze. Positiv bewertet wurden die seit Jahresbeginn angebotenen Online‑Workshops des FRK, unter anderem zu TKG‑Themen und zur NIS2‑Richtlinie. Der nächste Workshop findet am 17. Juni 2026 statt und behandelt die Übernahme geförderter Breitbandnetze während der Zweckbindungsfrist.

Ausblick auf den Breitbandkongress

Viele der diskutierten Themen werden auch auf dem FRK‑Breitbandkongress am 9. und 10. September 2026 in Leipzig erneut aufgegriffen. Informationen zu Programm und Ausstellung stehen unter www.breitbandkongress-frk.de bereit.
 

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