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"Der Gesetzgeber hat dieses Erfolgsmodell ohne Not abgeschafft“, sagt der FRK-Vorsitzende Ralf Berger zur Abschaffung der Umlagefähigkeit von Betriebskosten für die Inhaus-Kabelnetze. "Unternehmen und Verbraucher zahlen dafür die Zeche." (Foto: FRK/Claudia Berger)

Inhaus-Netze

Streit um Kabelnetz-Kosten vor Verfassungsgericht

Vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe ist in der vergangenen Woche über drei Verfassungsbeschwerden mündlich verhandelt worden. Sie richten sich gegen die Abschaffung der Umlagefähigkeit von Betriebskosten für Inhaus-Kabelnetze (Netzebene 4) sowie gegen das damit verbundene entschädigungslose Sonderkündigungsrecht. Der Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK) war als Sachverständiger beteiligt.
 
"Die drei Beschwerdeführer konnte sämtliche Argumente vorbringen und die durch den Gesetzgeber verursachten wirtschaftlichen Schäden nachvollziehbar darlegen", sagt Ralf Berger, Vorsitzender des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK). 
 
Mit dem entschädigungslosen Sonderkündigungsrecht greift der Gesetzgeber nach Ansicht des FRK massiv in Verträge ein, die die wirtschaftliche Grundlage für NE4-Netzbetreiber darstellen. Über ihre Laufzeit der Verträge mit Wohnungsunternehmen refinanzieren die Kabelnetzbetreiber die geleisteten Bau- und Betriebskosten. Durch das Sonderkündigungsrecht entziehe der Gesetzgeber den Netzbetreibern die Refinanzierung ihrer Kosten, ohne dass sie dafür entschädigt werden.
 
Vor dem Ersten Senat betonte der FRK zudem, dass Einzelnutzerverträge, die nun an die Stelle der Mehrnutzerverträge getreten sind, häufig teurer für den Verbraucher seien, auch weil die Kosten nicht mehr auf alle Mieter umgelegt werden dürfen. 

FRK: Mündliche Verhandlung bereits ein Erfolg

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts steht noch aus, eine Tendenz war bei der Verhandlung laut FRK nicht erkennbar. Der Verband wertet bereits die Zulassung der drei Beschwerden als Erfolg und sieht darin ein Signal an den Gesetzgeber, sich künftig stärker zurückzuhalten – auch mit Blick auf die laufende TKG-Novelle, die der Bundesnetzagentur weitreichende neue Eingriffsmöglichkeiten geben soll. "Der Gesetzgeber sollte aus der mündlichen Verhandlung zumindest die Lehre ziehen, dem Markt mehr zu vertrauen", sagt Berger.
 
Das Verfahren und die TKG-Novelle werden auch Thema beim Breitbandkongress des FRK am 9. und 10. September 2026 in Leipzig sein. Weitere Informationen dazu unter www.breitbandkongress-frk.de.
 

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