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Nachdem die Telekom im Sommer 2022 verpflichtet wurde, anderen Unternehmen Zugang zu ihren Leerrohren und Masten zu gewähren, wurden jetzt die genauen Bedingungen von der Bundesnetzagentur festgelegt. (KI-generiertes Symbolbild)

Regulierung

Leerrohrzugang: BNetzA legt Vertragsregeln fest

Die Bundesnetzagentur hat am 22. Juli 2026 drei Entscheidungen zum Zugang zu Leerrohren und Masten marktbeherrschender Unternehmen veröffentlicht. Damit stehen nach den bereits geregelten Entgelten nun auch die vertraglichen Zugangsbedingungen fest – Entscheidungen, die laut Behörde vom Markt teils dringend erwartet wurden.

Rechtlicher Rahmen seit 2022, jetzt vertraglich konkretisiert

Die Bundesnetzagentur hatte die marktmächtige Telekom Deutschland GmbH bereits im Sommer 2022 grundständig verpflichtet, anderen Unternehmen Zugang zu ihren Leerrohren und Masten zu gewähren. Die zunächst umstrittene Verpflichtung wurde in diesem Frühjahr vom Europäischen Gerichtshof und vom Verwaltungsgericht Köln bestätigt. Zur Umsetzung hatte die Behörde bereits 2024 und zuletzt im Juni 2026 über die zulässigen Entgelte für den Leerrohrzugang entschieden; seit 2025 sind zudem freie Leerrohrkapazitäten im Infrastrukturatlas einsehbar.
 
Mit der nun getroffenen Entscheidung setzt die Bundesnetzagentur nach eigenen Angaben den letzten Baustein und legt fest, zu welchen vertraglichen Bedingungen Wettbewerber den Zugang bei der Telekom in den kommenden Jahren in Anspruch nehmen können. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von fünf Jahren; während dieser Zeit darf die Telekom die Bedingungen nicht ändern. Nach Angaben der beteiligten Unternehmen im Verfahren dient der Leerrohrzugang vor allem dazu, eigene noch nicht mit Glasfaser versorgte Ausbaugebiete anzubinden, weniger dem Aufbau paralleler Netze zur Telekom.
 
Zeitgleich erließ die Bundesnetzagentur zwei weitere Entscheidungen zu den mit der Telekom verbundenen Netzbetreibern Glasfaser NordWest GmbH & Co. KG und GlasfaserPlus GmbH auf einer vorgelagerten Verfahrensstufe; auch sie sind zur Gewährung von Leerrohrzugang verpflichtet und können sich im weiteren Verfahren an den Telekom-bezogenen Wertungen der Behörde orientieren.
 
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller erklärt dazu: "Wir haben Zugangshürden für den Leerrohrzugang beseitigt und umfassend Klarheit über die Zugangsbedingungen geschaffen – nun liegt es an den Unternehmen, diese neuen Möglichkeiten zu nutzen."

BREKO: Kritik am Regulierungsmodell, gemischte Bilanz

Der BREKO stellt den regulierten Leerrohrzugang als Leitmodell grundsätzlich infrage: Aus Verbandssicht wäre eine Kooperation auf aktiven Netzen über Bitstrom-Vorleistungen der bessere Weg, da sie Wertschöpfung und Risiken fairer verteile und schneller zu Anbietervielfalt führe. BREKO-Geschäftsleitungsmitglied Sven Knapp kritisiert zudem die aus seiner Sicht widersprüchliche Mehrfachregulierung des Leerrohrzugangs sowie eine Ausstrahlungswirkung der Telekom-Entgelte, die Investitionsanreize anderer Netzbetreiber schwäche. Die aktuelle Entscheidung bewertet der Verband gemischt: Positiv seien engere Fristen, Vertragsstrafen und ein strengeres Monitoring gegen unbegründete Zugangsverweigerungen; bei der Transparenz über verfügbare Leerrohre bleibe die Bundesnetzagentur jedoch hinter dem Notwendigen zurück.

VATM begrüßt Planungssicherheit, mahnt Tempo an

Der VATM begrüßt die Entscheidung als überfällige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den Telekom-Leerrohren. "Mit der finalen Entscheidung schafft die Bundesnetzagentur endlich die notwendige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den baulichen Anlagen der Deutschen Telekom", so Jeffrey Al-Ali, Leiter Recht und Regulierung beim VATM. Wettbewerber erhielten damit nach Jahren des Wartens Planungssicherheit; entscheidend sei nun die diskriminierungsfreie Umsetzung in der Praxis sowie zeitnahe, einheitliche Regelungen auch für die Telekom-Gemeinschaftsunternehmen GlasfaserPlus und Glasfaser NordWest. Deutlich kritisiert der Verband die lange Verfahrensdauer – ein Punkt, den laut VATM auch die Europäische Kommission bereits bemängelt habe.

 

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