
Nachdem die Telekom im Sommer 2022 verpflichtet wurde, anderen Unternehmen Zugang zu ihren Leerrohren und Masten zu gewähren, wurden jetzt die genauen Bedingungen von der Bundesnetzagentur festgelegt. (KI-generiertes Symbolbild)
Regulierung
Leerrohrzugang: BNetzA legt Vertragsregeln fest
Rechtlicher Rahmen seit 2022, jetzt vertraglich konkretisiert
BREKO: Kritik am Regulierungsmodell, gemischte Bilanz
Der BREKO stellt den regulierten Leerrohrzugang als Leitmodell grundsätzlich infrage: Aus Verbandssicht wäre eine Kooperation auf aktiven Netzen über Bitstrom-Vorleistungen der bessere Weg, da sie Wertschöpfung und Risiken fairer verteile und schneller zu Anbietervielfalt führe. BREKO-Geschäftsleitungsmitglied Sven Knapp kritisiert zudem die aus seiner Sicht widersprüchliche Mehrfachregulierung des Leerrohrzugangs sowie eine Ausstrahlungswirkung der Telekom-Entgelte, die Investitionsanreize anderer Netzbetreiber schwäche. Die aktuelle Entscheidung bewertet der Verband gemischt: Positiv seien engere Fristen, Vertragsstrafen und ein strengeres Monitoring gegen unbegründete Zugangsverweigerungen; bei der Transparenz über verfügbare Leerrohre bleibe die Bundesnetzagentur jedoch hinter dem Notwendigen zurück.
VATM begrüßt Planungssicherheit, mahnt Tempo an
Der VATM begrüßt die Entscheidung als überfällige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den Telekom-Leerrohren. "Mit der finalen Entscheidung schafft die Bundesnetzagentur endlich die notwendige vertragliche Grundlage für den Zugang zu den baulichen Anlagen der Deutschen Telekom", so Jeffrey Al-Ali, Leiter Recht und Regulierung beim VATM. Wettbewerber erhielten damit nach Jahren des Wartens Planungssicherheit; entscheidend sei nun die diskriminierungsfreie Umsetzung in der Praxis sowie zeitnahe, einheitliche Regelungen auch für die Telekom-Gemeinschaftsunternehmen GlasfaserPlus und Glasfaser NordWest. Deutlich kritisiert der Verband die lange Verfahrensdauer – ein Punkt, den laut VATM auch die Europäische Kommission bereits bemängelt habe.
Claudia Boss-Teichmann 24.07.2026

