Die geplanten Paragrafen 22a und 22b sollen Wettbewerbern den Zugang zu bestehenden Glasfaser- und Gebäudenetzen erleichtern. Branchenverbände befürchten eine Entwertung bereits getätigter Investitionen in Netze. (Symbolbild, mit KI erstellt)

TKG-Novelle

Streit um Netzzugang

Die geplante Reform des Telekommunikationsgesetzes sorgt für Streit über die künftige Glasfaserregulierung. Bei der öffentlichen Anhörung im Digitalausschuss des Bundestages am 4. November 2026 verlangten Branchenvertreter Änderungen zum Schutz von Investitionen. Die Bundesnetzagentur verteidigte dagegen die vorgesehenen Zugangsregeln. Das Gesetz soll nach den Plänen des Digitalministeriums bis Jahresende verabschiedet werden.
 
Der Regierungsentwurf zum TKG-Änderungsgesetz 2026 (BT-Drs. 21/8277) befindet sich nach der ersten Lesung am 9. Oktober in der Ausschussberatung. Er soll den Glasfaser- und Mobilfunkausbau beschleunigen, Genehmigungsverfahren vereinfachen und den Übergang von Kupfer- auf Glasfasernetze transparenter gestalten. Für Mehrfamilienhäuser sind unter anderem ein Recht auf vollständigen Glasfaserausbau unter bestimmten Voraussetzungen sowie technische Mindeststandards vorgesehen.

Zugangregulierung strittig

Im Mittelpunkt der Kritik steht die geplante Zugangsregulierung. VATM-Hauptstadtbüroleiter Gerrit Wernke fordert in einem Pressestatement, Regulierung müsse dort greifen, wo Marktmacht bestehe. Unternehmen, die im Wettbewerb eigene Glasfasernetze errichten, dürften dagegen nicht durch zusätzliche pauschale Verpflichtungen belastet werden. Auch bei Gebäudenetzen müssten bestehende Investitionen geschützt und faire Zugangsbedingungen gewährleistet werden.
 
BUGLAS-Geschäftsführer Max Bunse verlangt "Netzausbau statt Bürokratieausbau". Der Verband setzt auf Verhandlungslösungen und will staatlich festgelegte Zugangsentgelte nur bei nachweislich gescheiterten Verhandlungen zulassen. Zudem fordert er kurze, verbindliche Fristen im Wegerecht und den Erhalt des Glasfaserbereitstellungsentgelts zur Finanzierung des Ausbaus in Mehrfamilienhäusern.
 
Damit das Gesetz nicht zu einer "Investitions- und Ausbaubremse" wird, sind nach Ansicht von Sven Knapp vom Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) grundlegende Anpassungen an einzelnen Regelungen des Gesetzentwurfs notwendig. Dies sei umso bedeutender, da Investitionen in die digitale Infrastruktur rückläufig seien und die Investitionsbedingungen von der Branche aktuell als sehr schlecht bewertet würden. Konkret benannte Knapp die in Paragraf 22a geregelte neue Zugangsregulierung, die Investitionen, fairen Wettbewerb und Open-Access-Kooperationen gefährde. Die Regelung sei nicht geeignet, die bestehenden Open-Access-Herausforderungen im Glasfasermarkt zu lösen, so Knapp.
 
Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller sprach sich hingegen dafür aus, die Zugangsregelungen der Paragrafen 22a und 22b unverändert zu beschließen. Freiwillige Vereinbarungen hätten weiterhin Vorrang; regulatorische Eingriffe sollten Wettbewerb und Anbieterwahl sichern, wenn Verhandlungen scheitern. Beim Glasfaserbereitstellungsentgelt verläuft eine weitere Konfliktlinie: Verbraucherzentrale Bundesverband und Deutscher Mieterbund verlangen dessen Abschaffung, um Mieter nicht mit den Ausbaukosten zu belasten.

Warum die Branche darüber streitet

Die geplanten Paragrafen 22a und 22b sollen Wettbewerbern den Zugang zu bestehenden Glasfaser- und Gebäudenetzen erleichtern. Vorgesehen sind Verhandlungspflichten und unter bestimmten Voraussetzungen verbindliche Zugangsansprüche.
 
Eine vorherige Feststellung beträchtlicher Marktmacht des betroffenen Unternehmens ist für diese neuen Instrumente nicht als Voraussetzung vorgesehen. Damit können grundsätzlich auch kleinere oder regionale Netzbetreiber betroffen sein.
 

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