
Einspeise-Entgelt: BR gewinnt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Im Streit zwischen den Kabelnetzbetreibern und den öffentlich-rechtlichen TV-Sendern um die Einspeise-Entgelte ist eine weitere Entscheidung zugunsten der TV-Sender gefallen.
In einem Eilverfahren hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München entschieden, dass Vodafone Kabel Deutschland, Düsseldorf, das Programm ARD-alpha weiter kostenlos über seine Netze transportieren muss (Urteil vom 3. März 2016 – AZ: 7 CE 15.1741).
Im vorliegenden Fall hat der Bayerische Rundfunk den juristischen Weg beschritten, nachdem das einstige Programm br-alpha im Sommer 2014 in ARD-alpha umbenannt wurde. Der Kabelnetzbetreiber war der Auffassung, dass dadurch die sogenannten „Must-Carry“-Bestimmungen nicht mehr gelten würden, was auch von der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München bestätigt wurde.
Jedoch hob diese BLM-Entscheidung das Verwaltungsgericht München auf. Diese Entscheidung ist nach Ansicht der bayerischen Oberverwaltungsrichter rechtens.
Der Bayerische Rundfunk hat für den Rechtsstreit die Kölner Kanzlei Loscheider engagiert. Es ist davon auszugehen, dass dieses Verfahren ebenso wie die anderen ähnlich gelagerten Fälle weitergeführt wird.
Beatrice Monington West 22.03.2016

