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Verbände: Notwendige Regelung der Medienkonvergenz

Der Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber (ANGA) findet in dem in Berlin vorgestellten Bericht der
Bund-Länder-Kommission zur Medienkonvergenz wichtige Ansätze, die jedoch zum Teil noch weiter ausgeführt werden müssen. Hierzu ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber: „Wir unterstützen die Grundsätze von Transparenz, Diskriminierungsfreiheit, Chancengleichheit und vor allem Nutzerautonomie, die der Bericht festschreibt. Damit lassen sich auch in einer konvergenten Medienwelt Fragen von Zugang und Auffindbarkeit angemessen regeln. Einer darüber hinausgehenden Privilegierung bestimmter Inhalte bedarf es nicht.“

Huber sieht nach wie vor Diskussionsbedarf im Hinblick auf den Anwendungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags: „Der Abschlussbericht schlägt eine sehr weite Definition von Medienplattformen vor. Somit stellt sich künftig die Frage, wie man den Anwendungsbereich des Rundfunkstaatsvertrags sinnvoll abgrenzt. Plattformbetreiber brauchen Rechtssicherheit, welche ihrer aktuellen und zukünftigen Angebote dem Rundfunkrecht unterfallen. Gleichzeitig müssen Navigationsoberflächen, die aus Sicht der Nutzer vergleichbare Funktionen bieten, zur Sicherung der Chancengleichheit auch vergleichbaren Regelungen unterliegen, und zwar unabhängig von zu Grunde liegenden Infrastrukturen und Übertragungswegen. Hier müssen wir mit den Ländern sprechen, wie das sichergestellt werden kann.“

Ausdrücklich begrüßt der ANGA, dass Bund und Länder die grundsätzliche Möglichkeit vorsehen wollen, ein angemessenes Entgelt für Übertragungspflichten vertraglich zu vereinbaren. „Wichtig ist, dass sich diese Forderung dann auch in konkreten gesetzgeberischen Maßnahmen niederschlägt“, so Huber.

Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien e.V. (VPRT) begrüßt den Bericht, da damit eine wichtige Hürde auf dem Weg zu einer zukunftstauglichen Medienregulierung genommen wird. VPRT-Vorstandsvorsitzender Dr. Tobias Schmid: „Mit dem Bericht der Bund-Länder-Kommission wird in vielen entscheidenden Punkten der Einstieg in eine konvergente Medienordnung angelegt. Es war höchste Zeit, dass sich der Gesetzgeber nach Jahren des Stillstands den Erfordernissen eines technisch bereits konvergenten Umfelds annähert." Ziel sei, einen ausgewogenen Wettbewerbs- und Vielfaltsrahmen für eine erfolgreiche Kreativwirtschaft zu schaffen, in dem die erhebliche Wertschöpfung im AV-Sektor in ein produktives Verhältnis
zur Plattform- und Telekommunikationsindustrie gebracht werde. Dies gelte insbesondere für die vollständige Konvergenzerwartung von Rundfunk- und Abrufangeboten, bei denen in den bisherigen Entwürfen immer noch zwischen linearen und non-linearen Angeboten unterschieden werde.

Im Bereich der Plattformregulierung begrüßt der VPRT, dass Bund und Länder die Bedeutung der Inhalteanbieter und der
Vielfaltssicherung erkannt haben. Für die Regulierung von Intermediären - also z. B. von Suchmaschinen und Social Media-Plattformen - habe die zuständige Arbeitsgruppe insbesondere ein wichtiges Zeichen für mehr Transparenz und Diskriminierungsfreiheit gesetzt und zu Recht auf die Problematik der Bevorzugung eigener Inhalte hingewiesen.

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Anja 22.06.2016

 

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