
BUGLAS: Weitere Zweifel an Vectoring II
Der überarbeitete Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur zum Einsatz von Vectoring in den Nahbereichen der Hauptverteiler räumt die von der EU-Kommission aufgeworfenen massiven Kritikpunkte nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) in keiner Weise aus. Der Verband betont, dass zwei der fünf Kritikpunkte vom Regulierer überhaupt nicht aufgegriffen wurden. Ein weiterer wurde nur unzureichend geändert, der zentrale Kritikpunkt der zu strengen Mehrheitserfordernisse sogar zu Ungunsten der Wettbewerber, die selbst Vectoring einsetzen wollen, weiter verschärft.
BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer. „So monierte die EU-Kommission, dass der Nettoeffekt der Haushalte, die durch den Vectoringeinsatz in den Nahbereichen tatsächlich erstmals mit Bandbreiten von 50 Megabit pro Sekunde versorgt werden, fehlerhaft ermittelt und überhöht ist. Dieser Nettoeffekt muss nach unserer Auffassung eine erhebliche Höhe haben, wenn ein so erheblicher Eingriff in das Regime der Zugangsregulierung überhaupt gerechtfertigt sein soll.“ In ihrem Konsolidierungsentwurf greife die Bundesnetzagentur diesen Punkt überhaupt nicht auf und hält stattdessen unverändert an der von vielen Seiten als deutlich zu hoch angesetzten Zahl von 1,4 Millionen Haushalten fest.
Der BUGLAS und andere Fachverbände appellieren vor diesem Hintergrund an den Beirat der Bundesnetzagentur, sich für wettbewerbskonformere Regelungen beim Einsatz von Vectoring einzusetzen. Von der Regulierung erwartet der BUGLAS ein transparentes Verfahren, in dem die berechtigten Kritikpunkte der EU-Kommission am ersten Notifizierungsentwurf vollständig aufgegriffen und abgearbeitet werden. In künftigen Regulierungsverfahren müssten die vom Telekommunikationsgesetz vorgegebenen gleichrangigen Regulierungsziele „Förderung chancengleichen Wettbewerbs“ und „Förderung des Aufbaus nachhaltiger NGA-Infrastrukturen“ wieder entsprechend berücksichtigt werden.

