Tele Columbus: Einstweilige Verfügung gegen KDG
Das Landgericht Berlin hat der Kabel Deutschland Service (KDG) den Versand irreführender Werbeschreiben untersagt. Wie Tele Columbus mitteilt, habe die KDG in zahlreichen Werbebriefen Verbraucher verunsichert und ohne Grundlage mit einer Sperrung des Fernsehanschlusses gedroht. Tele Columbus erwirkte jetzt eine einstweilige Verfügung, die solche Werbung der KDG unter Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro untersagt (LG Berlin, Az.: 52 O 211/08).
Tele Columbus wurde durch Hinweise von Partnern aus der Wohnungswirtschaft auf irreführende Werbeschreiben der KDG aufmerksam: In diesen Briefen hatte KDG den Eindruck erweckt, Mieter müssten einen Vertrag mit KDG abschließen, um rechtmäßig Kabelfernsehen zu empfangen. Tatsächlich bezogen die Mieter die TV- und Hörfunksignale aber im Rahmen ihres Mietvertrags oder eines eigenen Vertrags mit der Tele Columbus Gruppe. Der durch die Briefe angestrebte Vertragsabschluss mit KDG war daher unnötig, die Sperre durch KDG nicht möglich.
Neben Tele Columbus sind bereits weitere Kabelnetzbetreiber gegen die unlauteren Werbemethoden der KDG vorgegangen und haben gerichtliche Verfügungen erwirkt. Nach Informationen von Tele Columbus waren das die PrimaCom AG (LG Berlin, Az.: 52 O 192/08) und die RFT Brandenburg (LG Potsdam, Az.: 51 O 72/08), außerdem in ähnlichen Fällen auch die Verbraucherzentrale Hamburg (LG München, Az.: 33 O 23615/05) und der Kabelverband FRK (LG Nürnberg-Fürth, Az.: 1 HK O 7706/04).
Wolfgang Posewang 01.07.2008

