
Swiss Fibre Net AG und Sunrise vertiefen Partnerschaft
Die Swiss Fibre Net AG (SFN AG) und Sunrise vertiefen ihre im Jahre 2013 abgeschlossene Partnerschaft. Sunrise leistet eine Vorabinvestition in die Infrastrukturen aller 17 SFN-Aktionäre und -Partner und sichert sich so langfristige, nicht entziehbare Nutzungsrechte (IRU) über einen Zeitraum von 20 Jahren. Damit erreicht Sunrise Unabhängigkeit in der Nutzung der wichtigen digitalen Infrastruktur und unterstützt bei den
SFN-Aktionären und -Partnern die Refinanzierung des Glasfasernetzbaus.
Zugang zu Glasfaserleitungen
Die erneuerte und erweiterte Vereinbarung wird Sunrise in der Zukunft den Zugang zu mehreren zehntausend Glasfaserleitungen bis 2030 zu neuen Konditionen garantieren. Sunrise wird eine Vorabinvestition in die Glasfaserinfrastruktur (Layer 1) der SFN-Aktionäre und -Partner leisten und unterstützt so die Refinanzierung der Glasfasernetze bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU). Sunrise erhält im Gegenzug ein langfristiges und nicht entziehbares Nutzungsrecht (IRU) für Glasfaserleitungen im Einzugsgebiet von SFN. Dieses umfasst 17 Kantone, Städte und Gemeinden in allen drei Landesteilen und ermöglicht Sunrise, ihr Angebot potenziell in mehr als 500 000 Haushalten anzubieten. Der Vertrag mit Sunrise ist offen für weitere Partner, welche ihre Glasfasernetze über SFN anbieten wollen.Private und Unternehmen können im SFN-Gebiet aus einer Vielzahl von Anbietern und Dienstleistungen wählen. Dies, weil über die lokalen Glasfasernetze der EVUs alternative, zukunftsorientierte Infrastrukturen für Wettbewerber zur Verfügung stehen.
SFN-Aktionären und -Partnern die Refinanzierung des Glasfasernetzbaus.
Zugang zu Glasfaserleitungen
Die erneuerte und erweiterte Vereinbarung wird Sunrise in der Zukunft den Zugang zu mehreren zehntausend Glasfaserleitungen bis 2030 zu neuen Konditionen garantieren. Sunrise wird eine Vorabinvestition in die Glasfaserinfrastruktur (Layer 1) der SFN-Aktionäre und -Partner leisten und unterstützt so die Refinanzierung der Glasfasernetze bei den Energieversorgungsunternehmen (EVU). Sunrise erhält im Gegenzug ein langfristiges und nicht entziehbares Nutzungsrecht (IRU) für Glasfaserleitungen im Einzugsgebiet von SFN. Dieses umfasst 17 Kantone, Städte und Gemeinden in allen drei Landesteilen und ermöglicht Sunrise, ihr Angebot potenziell in mehr als 500 000 Haushalten anzubieten. Der Vertrag mit Sunrise ist offen für weitere Partner, welche ihre Glasfasernetze über SFN anbieten wollen.Private und Unternehmen können im SFN-Gebiet aus einer Vielzahl von Anbietern und Dienstleistungen wählen. Dies, weil über die lokalen Glasfasernetze der EVUs alternative, zukunftsorientierte Infrastrukturen für Wettbewerber zur Verfügung stehen.
Claudia Boss-Teichmann 08.03.2018

