EU-Portabilitätsverordnung tritt zum 1. April 2018 in Kraft
Durch die Portabilitätsverordnung werden die Anbieter von Streamingdiensten (wie beispielsweise Netflix, Amazon Prime, Spotify oder Sky Go) verpflichtet, ihren Abonnenten bei einem vorübergehenden Aufenthalt in einem anderen EU-Mitgliedstaat den uneingeschränkten Zugriff auf den im Wohnsitzland abonnierten Dienst zu ermöglichen.
Der Anbieter muss dabei einen identischen Leistungsumfang wie im Wohnsitzland gewährleisten: Dies gilt für Inhalte, die Anzahl von Geräten und den Funktionsumfang. Die Pflicht gilt nur für gegen Zahlung erbrachte Angebote.
Claudia Boss-Teichmann 28.03.2018

