
Vorratsdatenspeicherung: "Wir halten uns an die gesetzlichen Regelungen"
Die Deutsche Telekom wehrt sich gegen Vorwürfe der Staatsanwalt Detmold, die Telekom und andere Mobilfunkanbieter würden die Arbeit der Staatsanwaltschaft behindern, indem sie Daten nicht herausgeben und damit letztlich Strafvereitelung zu begehen. "Das ist starker Tobak – aber so ziemlich aus der Luft gegriffen" sagt Axel Petri, Leiter Group Security Governance der Deutschen Telekom. Er betont in der Mitteilung der Telekom: "Natürlich halten wir uns als Deutsche Telekom an die gesetzlichen Regelungen, wenn es um die Auskunft an Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden geht."
Bei den Vorwürfen geht es um die Herausgabe von Standortdaten von Mobilfunkkunden. Nach Auffassung der Telekom ist ihr "aufgrund der aktuellen Ausgestaltung der Strafprozessordnung nicht erlaubt, sie an die Behören zu übermitteln, ohne sich eines Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis strafbar zu machen." Die Ursache für die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden liege in der unklaren Rechtslage: "Leider hat der Gesetzgeber bis heute keine klare Regelung getroffen, wie mit welchen Daten umzugehen ist. Und so lange wird es immer wieder Vorwürfe geben, wir behinderten die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Aber das wird auch durch immer wiederkehrende Wiederholung nicht wahrer!", so Axel Petri.
Bei den Vorwürfen geht es um die Herausgabe von Standortdaten von Mobilfunkkunden. Nach Auffassung der Telekom ist ihr "aufgrund der aktuellen Ausgestaltung der Strafprozessordnung nicht erlaubt, sie an die Behören zu übermitteln, ohne sich eines Verstoßes gegen das Fernmeldegeheimnis strafbar zu machen." Die Ursache für die Vorwürfe der Ermittlungsbehörden liege in der unklaren Rechtslage: "Leider hat der Gesetzgeber bis heute keine klare Regelung getroffen, wie mit welchen Daten umzugehen ist. Und so lange wird es immer wieder Vorwürfe geben, wir behinderten die Arbeit der Ermittlungsbehörden. Aber das wird auch durch immer wiederkehrende Wiederholung nicht wahrer!", so Axel Petri.
Claudia Boss-Teichmann 03.04.2018

