Telekom muss sich an Tiefbaukosten der Glasfaserverlegung beteiligen
Die Bundesnetzagentur hat am 23. April 2018 eine Entscheidung zum DigiNetz-Gesetz veröffentlicht, durch die eine Auseinandersetzung zwischen der Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden und der Telekom beigelegt wurde. Anlass für das Verfahren war die Weigerung der
Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden, der Telekom die Mitverlegung von Glasfaser im Neubaugebiet Hainweg zu gestatten. Nach
Entscheidung der Bundesnetzagentur hat die Telekom hier einen Anspruch,
ihr Hochgeschwindigkeitsnetz mitzuverlegen.
Allerdings: Die Telekom muss sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen. Darüber hinaus muss die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.
"Die Kostenteilung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Investitionsanreizen und Infrastrukturwettbewerb. So stellen wir für die beteiligten Telekommunikationsunternehmen gleiche Ausgangsbedingungen her,"" erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. "Ein Anspruch auf Schutz vor Wettbewerb besteht bei der Mitverlegung von Glasfasernetzen jedoch nicht."
Allerdings: Die Telekom muss sich angemessen an den Kosten beteiligen. Die Tiefbaukosten sind von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen zu gleichen Teilen zu tragen. Darüber hinaus muss die Telekom alle weiteren durch die Mitverlegung zusätzlich entstehenden Kosten übernehmen.
"Die Kostenteilung schafft einen fairen Ausgleich zwischen Investitionsanreizen und Infrastrukturwettbewerb. So stellen wir für die beteiligten Telekommunikationsunternehmen gleiche Ausgangsbedingungen her,"" erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, die Entscheidung. "Ein Anspruch auf Schutz vor Wettbewerb besteht bei der Mitverlegung von Glasfasernetzen jedoch nicht."
Claudia Boss-Teichmann 24.04.2018

