Bundeskartellamt: Wechsel des UKW-Antenneneigentümers rechtfertigt keine Preiserhöhungen
Das Bundeskartellamt hält eine Erhöhung der Preise für die Antennennutzung allein wegen eines Wechsels der Eigentümer für unzulässig. Laut Medienberichten erklärte die Beschlussabteilung der Behörde in einem Schreiben an einen der neuen Sendernetzbetreiber, dass insbesondere die Höhe eines durch Renditeerwartungen getriebenen Kaufpreises keinen Einfluss auf die Entgelte oder sonstige Geschäftsbedingungen haben dürfe. Vielmehr hätten sich die Renditeerwartungen daran zu orientieren, welche Entgelte ein "Inhaber einer marktbeherrschenden Stellung" maximal fordern dürfe.
Im Streit um die Nutzungsentgelte für UKW-Sendeanlagen hatte zuletzt Bundesnetzagentur-Chef Homann darauf verwiesen, dass die Erwerber der von der Media Broadcast veräußerten UKW-Antennenanlagen einer telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung unterworfen werden könnten. Dazu werde man zeitnah von den Akteuren auf den entsprechenden Märkten Auskünfte verlangen. Dabei solle auch im Blick behalten werden, dass die Media Broadcast angekündigt hat, ab dem 30. Juni 2018 keine Übergangsvereinbarung mehr anbieten zu wollen.
Im Streit um die Nutzungsentgelte für UKW-Sendeanlagen hatte zuletzt Bundesnetzagentur-Chef Homann darauf verwiesen, dass die Erwerber der von der Media Broadcast veräußerten UKW-Antennenanlagen einer telekommunikationsrechtlichen Marktregulierung unterworfen werden könnten. Dazu werde man zeitnah von den Akteuren auf den entsprechenden Märkten Auskünfte verlangen. Dabei solle auch im Blick behalten werden, dass die Media Broadcast angekündigt hat, ab dem 30. Juni 2018 keine Übergangsvereinbarung mehr anbieten zu wollen.
Claudia Boss-Teichmann 27.04.2018

