Premiere klagt gegen Kathrein
Der Pay-TV-Anbieter Premiere und sein Set Top Boxen Lieferant Kathrein sind in juristische Händel verstrickt. Premiere fordert vor dem Landgericht München von Kathrein eine Vertragsstrafe in Höhe von 26,35 Millionen Euro wegen der angeblichen Verletzung eines zwischen den Parteien geschlossenen Rahmenvertrages, auf dessen Grundlage die Kathrein für die Klägerin Premiere in den Jahren 2003 bis 2007 Settop-Boxen hergestellt hatte.
Als Verletzung des Rahmenvertrages macht Premiere Vorfälle bei der Zehnder GmbH, Tennenbronn, geltend. Zehnder wird vorgeworfen, Receiver nach Deutschland importiert zu haben, die über eine Software verfügen, die es potentiellen „Schwarzsehern“ erleichtere, die Verschlüsselung von Premiere zu umgehen. Kathrein-Eigentümer Anton Kathrein hält an der Zehnder GmbH eine indirekte finanzielle Beteiligung; dieses Unternehmen ist jedoch nicht mit der Beklagten Kathrein-Werke KG verbunden.
Wie Kathrein mitteilt, stellte der Vorsitzende Richter Retzer fest, dass Premiere bislang nicht vorgetragen oder bewiesen habe, dass Anton Kathrein oder sonst ein Mitarbeiter der Kathrein-Werke von den Vorgängen bei Zehnder Kenntnis hatte. Des Weiteren äußerte sich das Gericht skeptisch im Hinblick auf die Höhe der Klageforderung, so Kathrein, da die Parteien eine Haftungsbeschränkung vereinbart hatten. Damit, so das Gericht in seiner ersten Einschätzung, sollte wohl gerade die Höhe solcher Forderungen, wie die von Premiere geltend gemachten 26,35 Millionen Euro, ausgeschlossen werden. Dr. Stefan Schuppert, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Lovells und Prozessvertreter der Kathrein-Werke: „Das Gericht hat heute in seiner ersten Einschätzung zu erkennen gegeben, dass Premiere ein hohes Prozessrisiko trägt. Dies folgt unserer Linie, dass Kathrein stets korrekt gehandelt hat. Weder der Kathrein-Werke noch Anton Kathrein persönlich sind die Vorgänge zu den hackbaren Receivern vorzuwerfen.“
Wolfgang Posewang 25.03.2009

