ANZEIGE

Stellungnahme der Branchenverbände zur Unitymedia-Übernahme: BUGLAS

Der BUGLAS äußert sich sehr kritisch zu dem Fusionsvorhaben. Der Verband befürchtet, dadurch würde ein bundesweites Kabelnetzmonopol entstehen, das zur Wettbewerbsverzerrung führen und die Erreichung der flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen erheblich erschweren würde. Aufgrund von Monopolisierung nicht nur auf der Infrastruktur-, sondern auch auf der Vorleistungsebene würde eine erneute Regulierung des bundesweiten Netzmonopolisten erforderlich.

Bereits am 8. Mai hatte sich der BUGLAS daher mit einem Schreiben an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gewandt, da er das geplante Vorhaben nicht nur für ordnungspolitisch verfehlt und für eine Gefährdung der Ziele der Bundesregierung hält, sondern auch für nicht genehmigungsfähig. Der Bundesminister wird in dem Schreiben gebeten, bei der für diesen Zusammenschluss zuständigen EU-Kommission als europäische Kartellbehörde die angesprochenen Aspekte rechtzeitig im Verfahren zu adressieren.

Im folgenden die Stellungnahme im Wortlaut:
Der BUGLAS begrüßt das im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung ausgegebene ambitionierte Ziel einer flächendeckenden Versorgung mit Gigabitnetzen und eines Infrastrukturwechsels zu Glasfaser ausdrücklich. Dabei handelt es sich aus unserer Sicht um eine wichtige, wenn nicht gar zentrale Weichenstellung, denn ausschließlich Glasfasernetze bis in die Gebäude bzw. die Wohnungen (FttB/H) können den mittel- und langfristigen Bedarf an symmetrischen Bandbreiten im Gigabitbereich decken sowie weitere Qualitätsparameter wie Latenz und Ausfallsicherheit erfüllen. Die im BUGLAS organisierten Unternehmen haben bis Ende 2017 rund 2,1 Millionen Wohn- und Geschäftseinheiten direkt mit Glasfaser erschlossen und zeichnen damit für 85 Prozent des wettbewerblichen FttB/H-Ausbaus verantwortlich. Damit sind die BUGLAS-Unternehmen die tragende Säule des FttB/H-Ausbaus in Deutschland.

Mit großer Sorge sehen wir daher die geplante Übernahme des Netzes der Unitymedia durch Vodafone, die deutliche Auswirkungen auf den Wettbewerb haben und den zur Erfüllung der Ziele der Bundesregierung notwendigen FttB/H-Ausbau erheblich erschweren wird. Die mit einer Fusion verbundenen Größen- und Verbundvorteile für den Betrieb eines dann bundesweiten Kabelnetzmonopols würden die Wirtschaftlichkeit des überwiegend regionalen Ausbaus der Gigabit-Netze (FttB/H) ernsthaft gefährden. Insbesondere kommunale FttB/H-Netzbetreiber, die bereits heute abhängig von der Region mit einem der beiden fusionswilligen Unternehmen im Wettbewerb stehen, müssten die negativen Konsequenzen der mit der Fusion verbundenen Skaleneffekte tragen. Die Konzentration der Marktmacht in der Hand eines neuen Monopolisten würde zudem den Wettbewerb im Bereich der Versorgung der Wohnungswirtschaft sowie der TV-Rechte erheblich verzerren und regionalen Anbietern jegliche Wettbewerbschancen nehmen.

Der in den vergangenen 20 Jahren im Telekommunikationsmarkt entstandene Wettbewerb ist eine wahre Erfolgsgeschichte, die den Endkunden immer umfangreichere und höherwertige Angebote bei gleichzeitig sinkenden Preisen ermöglicht hat. Wir sind davon überzeugt, dass der Wettbewerb dringend erhalten bleiben muss, um diese positive Entwicklung im Sinne der Verbraucher und des technologischen Fortschritts beizubehalten. Die BUGLAS-Unternehmen stellen sich dem Wettbewerb und bieten anderen Unternehmen auf ihren Netzen freiwillig einen offenen Netzzugang zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen an, sodass die Endkunden auf Basis hochleistungsfähiger FttB/H-Infrastruktur frei aus dem Angebot der verschiedenen Diensteanbieter wählen können. Die an der geplanten Fusion beteiligten Unternehmen hingegen haben ihre Netze vor Wettbewerbern abgeschottet und verschließen sich dem Wettbewerb. Der Zusammenschluss würde also nicht nur eine Monopolisierung auf der Infrastruktur-, sondern auch auf der Vorleistungsebene bedeuten und die wettbewerbliche Dynamik zum Erliegen bringen. Damit würde nach der Liberalisierung des TK-Marktes erneut die Regulierung eines bundesweiten Netzmonopolisten erforderlich, der andernfalls durch seine gebündelte Angebots- und Nachfragemacht nicht nur auf dem Endkundenmarkt, sondern auch auf den vor- und nachgelagerten Märkten wie der Versorgung der Wohnungswirtschaft, bei Ausrüstern oder im Tiefbau zulasten der Wettbewerber Konditionen jenseits dessen durchsetzen könnte, was unter wettbewerblichen Bedingungen möglich wäre.


 

Weitere Webseiten