Bundesnetzagentur ordnet Versteigerung der 5G-Frequenzen an
Die Bundesnetzagentur hat am 16. Mai 2018 entschieden, eine Versteigerung für Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz anzuordnen. Diese Frequenzen eigneten sich besonders für den Ausbau von 5G in Deutschland. "Der Mobilfunk braucht weitere Frequenzen für den Netzausbau, um die stark ansteigenden Datenvolumina bewältigen zu können. Da die Frequenzen knapp sind, werden sie versteigert. Die Anordnung der Versteigerung gibt dem Markt Planungssicherheit für das weitere Verfahren", sagte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. Die fünfte Mobilfunkgeneration (5G) werde nicht nur die Datenraten für Endnutzer verbessern, sondern auch völlig neue Anwendungen wie automatisierte Produktion (Industrie 4.0) und Echtzeitanwendungen ermöglichen.
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Bevor die Auktion beginnen könne, sei noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zu entscheiden. Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind. Dies beinhalte auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung. Nach Beteiligung der interessierten Kreise werden bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen, teile die Bundesnetzagentur mit.
Die Behörde kündigte an, neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitzustellen. Diese Frequenzen sollten jedoch nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Weiter sei es vorgesehen, den Entwurf eines Antragsverfahrens zeitnah vor der Auktion zur Kommentierung zu stellen.
Aufgabe der Bundesnetzagentur ist es, für die Vergabe der Frequenzen ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren zu gewährleisten. Bevor die Auktion beginnen könne, sei noch über die Vergabebedingungen und Auktionsregeln zu entscheiden. Die Vergabebedingungen regeln, welche Rechte und Pflichten mit der Nutzung der Frequenzen verbunden sind. Dies beinhalte auch Auflagen zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung. Die Auktionsregeln betreffen die konkrete Durchführung der Versteigerung. Nach Beteiligung der interessierten Kreise werden bis Ende 2018 die finalen Vorgaben für die Versteigerung vorliegen, teile die Bundesnetzagentur mit.
Die Behörde kündigte an, neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitzustellen. Diese Frequenzen sollten jedoch nicht versteigert, sondern auf Antrag zugeteilt werden. Weiter sei es vorgesehen, den Entwurf eines Antragsverfahrens zeitnah vor der Auktion zur Kommentierung zu stellen.
Claudia Boss-Teichmann 17.05.2018

