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Verbände wollen Überarbeitung des DigiNetz-Gesetzes

BREKO, BUGLAS, der Deutsche Landkreistag und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) setzen sich für eine schnellstmögliche Überarbeitung des Ende 2016 in Kraft getretenen DigiNetz-Gesetzes (DigiNetzG) ein. Nach Ansicht der Verbände behindere das Gesetz in in seiner aktuellen Fassung den Glasfaserausbau in Deutschland, den es eigentlich beschleunigen solle, und in diversen Fällen geplante Glasfaserausbau-Projekte.

Die Verbände kritisieren in ihrer Stellungnahme vor allem die ihrer Ansicht nach weite Auslegung des Begriffs "öffentliche Mittel" und fordern einen Anspruch auf Open Access zu fairen Konditionen anstelle eines Anspruchs auf Mitverlegung.

Weiter heißt es in der Stellungnahme der vier Verbände:
Das Problem in der Praxis: Das Gesetz wird in seiner aktuellen Form vielfach dazu missbraucht, Glasfaserleitungen kostengünstig mitzuverlegen und damit so genannten Überbau oder Doppelausbau zu erzeugen, wenn Gebiete erstmalig mit Glasfaser erschlossen (und aus diesem Grunde die Straße geöffnet wird) und hierfür öffentliche Mittel genutzt werden. Durch die Inanspruchnahme des im DigiNetzG vorgesehenen rechtlichen Anspruchs auf Mitverlegung wird in diesen Fällen das Geschäftsmodell des ausbauenden Glasfaser-Netzbetreibers unterwandert und vielfach sogar unmöglich gemacht.

Aktuelles Beispiel hierfür ist eine Entscheidung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 20. April 2018 (BK11-17-020), die der Deutschen Telekom einen weitreichenden Mitverlegungsanspruch im Rahmen der Erschließung eines Neubaugebiets in Wiesbaden gewährt. Durch die sehr weite Auslegung des Begriffs der "öffentlichen Mittel" durch die BNetzA werden Unternehmen mit einer direkten oder auch nur indirekten kommunalen Beteiligung, die bislang wesentliche Träger des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, erheblich verunsichert. Wenn das Kriterium des Baus aus öffentlichen Mitteln derart weit ausgelegt wird, müssen kommunale Unternehmen damit rechnen, dass künftig jede ihrer Investitionen in Glasfaserprojekte durch Mitverlegung von einem oder mehreren Wettbewerbern belastet wird und ihre Geschäftspläne damit unrentabel werden.

BREKO, BUGLAS, Deutscher Landkreistag und VKU sind sich daher einig: "Das DigiNetz-Gesetz muss dringend dahingehend weiterentwickelt werden, dass es keine Fehlanreize mehr für Überbau setzt." Das novellierte DigiNetz-Gesetz muss daher einen Parallelausbau durch Mitverlegung verhindern, wenn ein Gebiet erstmals mit reinen Glasfaserleitungen erschlossen wird.

Daneben muss der Begriff "öffentliche Mittel" im DigiNetz-Gesetz eindeutig definiert werden: Ein Mitverlegungsanspruch sollte grundsätzlich nur dann bestehen, wenn die eigentlichen Bauarbeiten, im Rahmen derer eine Mitverlegung erfolgen soll, unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden.

Die Verbände legen in diesem Zusammenhang Wert auf die Feststellung, dass eine solche Anpassung des Gesetzes Dritte nicht aussperren und auch Dienstewettbewerb generell nicht verhindern soll. Vielmehr geht es darum, Glasfaser – wie auch von der neuen Bundesregierung im Koalitionsvertrag angestrebt – in die Fläche zu bringen, anstelle einen Flickenteppich mit punktuell mehrfach vorhandenen Glasfaser-Infrastrukturen zu erzeugen. "Das Risiko 'Wer gräbt, verliert' darf nicht länger über engagierten Kommunen und Netzbetreibern schweben, die den Glasfaserausbau in Deutschland engagiert voranbringen wollen", unterstreichen die Verbände.

Anstelle des Anspruchs auf Mitverlegung setzen sich BREKO, BUGLAS, Deutscher Landkreistag und VKU in der beschriebenen Konstellation für einen Zugangsanspruch zur neu errichteten Glasfaser-Infrastruktur ein. Hier gilt klar: Open Access zu fairen Konditionen. Auf diese Weise wird die neu errichtete Infrastruktur besser ausgelastet, und es wird ein Anreiz zum Glasfaserausbau in weiteren, bislang noch nicht erschlossenen Regionen geschaffen.
 

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