
5G: BREKO für regionale Frequenzzuteilungen sowie für Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung
Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) spricht sich im Vorfeld der für Anfang kommenden Jahres geplanten Versteigerung von Frequenzen für die Nutzung des künftigen Mobilfunk-Standards 5G für eine regionale Zuteilung bestimmten Frequenzspektrums sowie für eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber aus.
Nach den Plänen der Bundesnetzagentur (BNetzA) soll das Frequenzspektrum zwischen 3.700 und 3.800 MHz für regionale Zuteilungen zur Verfügung gestellt werden. Der BREKO hält diese Pläne für richtig: Auf diese Weise können regional weitere Anbieter in den Markt eintreten.
"Viele unserer mehr als 170 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung lokaler Frequenzen werden sie in die Lage versetzt, Geschäfts- und Privatkunden in ihren Regionen eigene Mobilfunkangebote zu machen und damit auch mobile Glasfasernetze mit Luftschnittstelle zu betreiben", erklärt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Insbesondere lokal und regional tätige Geschäftskunden profitieren so von maßgeschneiderten Angeboten, die sich exakt nach ihren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten."
Hinzu kommt: Regionale Netze sind grundsätzlich sicherer als ein einziges, bundesweites Netz. Das betrifft nicht nur die Angriffssicherheit, sondern auch die Ausfallsicherheit, also Betriebsfähigkeit.
Da es auf dem deutschen Mobilfunkmarkt aktuell nur noch drei große Netzbetreiber mit etwa vergleichbar großen Marktanteilen und zudem nur ein begrenztes Frequenzspektrum für die künftige Nutzung von 5G gibt, hält der BREKO darüber hinaus eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung für die künftigen 5G-Lizenzinhaber für notwendig, um den Wettbewerb auch in Zukunft sicherzustellen.
MVNOs sind rein virtuelle Netzbetreiber, die für ihre Angebote zwar das Netz eines Mobilfunkanbieters nutzen, alle weiteren technischen und administrativen Aspekte aber selbst realisieren. Diensteanbieter hingegen vermarkten im Wesentlichen die Angebote der Mobilfunk-Netzbetreiber – auch in individuellen Tarifmodellen – unter eigenem Namen sowie auf eigene Rechnung.
Claudia Boss-Teichmann 20.06.2018

