Bundesförderprogramm Breitband: Überarbeitete Förderrichtlinie veröffentlicht
Die Bundesregierung informiert über die Neuerungen beim Bundesförderprogramm Breitband. Die Bundesregierung will die Breitbandförderung in den Gebieten, in denen kein marktgetriebener Ausbau stattfindet, mit Gigabit-Zielen fortführen. Dieser Zielsetzung entsprechend wurde das Bundesförderprogramm Breitband neu aufgelegt und zugleich im Verfahren wesentlich vereinfacht:
Förderanträge werden zukünftig fortlaufend nach Einreichung bearbeitet, so dass die Bewilligung der Mittel zügiger erfolgen kann. Auf ein Scoring wird somit verzichtet.
Ebenfalls eine Anpassung erfuhr der Sonderaufruf Gewerbegebiete des Bundesförderprogramms Breitband. Für Grundstückseigentümer entfällt im Rahmen der Förderprojekte der Baukostenzuschuss in Höhe von 2.000 Euro. Die Kostenbeteiligung wird rückwirkend aufgehoben, d. h. sie gilt auch für bereits laufende Förderverfahren im Rahmen des Sonderaufrufs Gewerbegebiete.
Informationen zu allen Neuerungen im Rahmen der Bundesförderung Breitband sowie die entsprechend geänderte Richtlinie finden Sie auf der Internetpräsenz des BMVI.
Anträge für das neu aufgelegte Förderprogramm können ab dem 1. August auf www.breitbandausschreibungen.de gestellt werden.
Claudia Boss-Teichmann 31.07.2018

