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BREKO-Stellungnahme zur Novelle des DigiNet-Gesetzes

Der Glasfaserverband BREKO nimmt anlässlich der heute in Berlin stattfindenden Verbände-Anhörung im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur geplanten Novelle des DigiNetz-Gesetzes Stellung. Der BREKO begrüßt, dass eine "Unzumutbarkeitsregelung" in das Gesetz integriert werden soll, hält aber eine weitere Klarstellung für erforderlich, was unter 'öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten' zu verstehen sei.

Das BMVI führt heute eine Verbände-Anhörung zur geplanten Novelle des DigiNetz-Gesetzes durch, nachdem das Ministerium am 25. Juli seinen Referentenentwurf zur Änderung des DigiNetz-Gesetzes vorgelegt hatte. Im Nachgang der Anhörung wird das BMVI seinen Gesetzesentwurf in den kommenden Wochen finalisieren und anschließend – der BREKO erwartet dies für den Frühherbst – dem Bundestag zur Diskussion und Abstimmung zukommen lassen. Zuletzt muss der Bundesrat der Gesetzesänderung noch zustimmen.

Der BREKO begrüßt dass das BMVI hat die Problematik des Überbaus/Doppelausbaus nun erkannt hat und eine "Unzumutbarkeitsregelung" in das Gesetz integrieren will, die im Falle ganz oder teilweise öffentlich finanzierter Ausbauprojekte einen "Überbauschutz" für erstmals Glasfaser-ausbauende Anbieter schafft.

Der BREKO begrüßt diese Änderung zwar ausdrücklich, hält aber eine weitere Klarstellung in dem Gesetzesentwurf für unbedingt erforderlich: "Der Gesetzgeber muss klar definieren, was unter 'öffentlich (teil-)finanzierten Bauarbeiten' zu verstehen ist. Diese liegen nach unserer Auffassung nur dann vor, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Haushaltsmitteln finanziert werden – also in erster Linie dann, wenn es um einen Glasfaserausbau mit Fördergeldern geht", erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. "Unternehmen mit kommunaler Beteiligung wie Stadtwerke, die den Glasfaserausbau in Deutschland maßgeblich vorantreiben, dürfen von dieser Definition daher nicht erfasst werden", unterstreicht Albers – und betont: "Kommunale Unternehmen, die eigenwirtschaftlich Glasfaser ausbauen, dürfen nicht schlechter gestellt werden als ihre privaten Konkurrenten."

Als führender deutscher Glasfaserverband wird der BREKO – vertreten durch Geschäftsführer Dr. Stephan Albers – seine Position in Berlin heute noch einmal deutlich machen. Albers: "Wir sind zuversichtlich, dass das BMVI diese Klarstellung im Interesse des flächendeckenden Glasfaserausbaus zugunsten von Bürgern und Unternehmen in Deutschland treffen wird – schließlich soll das novellierte DigiNetz-Gesetz den Glasfaserausbau in Deutschland forcieren und nicht Bundesnetzagentur und Gerichte mit Fragen um die 'richtige' Auslegung eines Gesetzes beschäftigen und so den Glasfaserausbau verzögern."


 

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