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BUGLAS: TKG-Novellierung für mehr Investitionsfreundlichkeit nutzen

Die im kommenden Jahr anstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) muss nach Auffassung des Bundesverbands Glasfaseranschluss (BUGLAS) auch dazu genutzt werden, den ordnungspolitischen Rahmen für den weiteren Glasfaserausbau bis mindestens in die Gebäude (FttB/H) investitionsfreundlicher zu gestalten.

Die Überarbeitung des TKG wird durch das voraussichtliche Inkrafttreten des neuen europäischen Rechtsrahmens für elektronische Kommunikation (EECC, European Electronic Communications Code) zum Jahreswechsel 2018/2019 notwendig, der von den EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umzusetzen ist. Aufgrund der hohen thematischen Bandbreite des neuen europäischen Rechtsrahmens wird eine umfangreiche Novellierung des TKG unter anderem in den Bereichen Marktregulierung im Allgemeinen und Zugangs- und Entgeltregulierung im Besonderen, institutionellen Fragen und Verbraucherschutz erforderlich. BMWi und BMVI hatten dazu heute in Berlin zu einem Branchengespräch eingeladen, um erste Einschätzungen der wichtigsten Branchenvertreter zu den umzusetzenden Regelungen zu erhalten.

BUGLAS-Geschäftsführer Wolfgang Heer wies beim Branchendialog darauf hin, dass die Ausgestaltung der Novelle maßgeblich den künftigen Ausbau derjenigen Unternehmen beeinflusst, die bis jetzt den Großteil des Glasfaserausbaus gestemmt haben, und damit auch die Frage, ob und wie schnell eine flächendeckende Versorgung mit ultraschnellem Internet erreicht wird. Die zunehmende Zahl sogenannter symmetrischer Regulierungsauflagen, die Errichter und Betreiber von Glasfasernetzen unabhängig von ihrer Marktmacht zur Zugangsgewährung gegenüber Dritten verpflichten, verunsichere Investoren beziehungsweise schrecke sie sogar ab. "Auch die umfangreichen Dokumentationspflichten, wie sie sich etwa aus dem im Kodex vorgesehenen Mapping ergeben, sind dem Investitionsklima nicht zuträglich", erläuterte Heer. Dabei müssen Unternehmen ihre Investitionsplanungen für einen mehrjährigen Zeitraum verbindlich den Behörden offenlegen. "Als Investitionshemmnis erweist sich in der Praxis zudem der hohe Komplexitätsgrad von Regulierung, für Verunsicherung in der Branche sorgt außerdem der von der Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag festgeschriebene Rechtsanspruch auf schnelles Internet", so der BUGLAS-Geschäftsführer.

Der BUGLAS, der mit seinen Unternehmen für 70 Prozent des gesamten bisherigen Glasfaserausbaus bis mindestens in die Gebäude in Deutschland verantwortlich zeichnet, hatte bereits im vergangenen Jahr ein gänzlich neues Konzept für einen investitionsfreundlichen ordnungspolitischen Rahmen entwickelt. "Regulierung kann dann zurückgeführt werden, wenn ein marktverhandelter, transparenter und diskriminierungsfreier Open Access gewährleistet ist", führte Heer aus. Die für die Erfüllung eines effektiven Wettbewerbs notwendigen Voraussetzungen können nach Einschätzung des Verbands im Rahmen einer wirkungsvollen ex-post-Missbrauchskontrolle überwacht werden. "Ein Schlüssel für mehr Investitionssicherheit ist es, Vorleistungen auf bereits bestehenden Glasfasernetzen einzukaufen anstatt auf Überbau zu setzen", so der Verbandsgeschäftsführer. Wholesale/-buy sei ebenso eine für den Glasfaserausbau sinnvolle Kooperation wie so genannte Betreibermodelle, bei denen mehrere Marktakteure zusammenarbeiten und die Aufgabenbereiche Netzausbau, Netzbetrieb und Produkte/Vermarktung auf verschiedene Schultern verteilen. Die Zahl von Kooperationen hat nach Aussage des BUGLAS in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen und wird ein wichtiger Treiber beim weiteren Glasfaserausbau sein.

"Die Politik setzt zu Recht auf Wettbewerb als ordnungspolitisches Leitbild", wertet Heer. "Wettbewerb erbringt ein Höchstmaß an Investitionen und Innovationen und damit den größtmöglichen Nutzen für die Verbraucher. Vor diesem Hintergrund halten wir es aber für zumindest diskussionswürdig, ob hier mit dem rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet eine politische Vorgabe zum ‚Versorgungsziel‘ gemacht werden muss", mahnt der BUGLAS-Geschäftsführer an. Bei allem Verständnis für die Zielsetzung, möglichst einheitliche Lebensverhältnisse in städtischen und ländlichen Regionen zu erreichen, muss der Rechtsanspruch auf schnelles Internet verhältnismäßig ausgestaltet werden. "Die Politik ist grundsätzlich bei Gesetzgebung und Einführung neuer Regelungen gefordert, die möglichen Auswirkungen auf die Branche und die ausbauenden Unternehmen zu bewerten und einseitig nachteilige Vorgaben zu vermeiden", so Heer abschließend.


 

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