5G: Ländlicher Raum darf nicht abgehängt werden
Anlässlich der am 24. September stattfindenden Sitzung des Beirates der Bundesnetzagentur zu den Konditionen der 5G-Versteigerung fordern drei Verbände, beim Ausbau der neuen Mobilfunknetze die Versorgung des ländlichen Raums sicherzustellen.
In einer vom Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) herausgegebenen Pressemitteilung fordern Landräte, Bürgermeister und Geschäftsführer von Versorgungsunternehmen: "Beim Ausbau der Mobilfunknetze muss konsequent auf den 5G-Standard und auf Flächendeckung gesetzt werden. Dies muss vorrangig durch Versorgungsauflagen erreicht werden, Ultima Ratio ist die Förderung durch den Bund." Außerdem spricht sich der Verband fdür eine Diensteanbieterverpflichtung und National Roaming aus: "5G-Netze stehen im ländlichen Raum schneller zur Verfügung, wenn auch andere Anbieter außer den drei etablierten Mobilfunkfunkbetreibern Zugang (Diensteanbieterverpflichtung und National Roaming) haben. Ein reiner Infrastrukturwettbewerb, das hat uns die Breitbanddebatte gezeigt, führt in ländlichen Räumen nicht in der notwendigen Zeit zu den gewünschten Ergebnissen. In der Fläche benötigen wir nicht drei lückenhafte Netze nebeneinander, sondern eines mit echter Abdeckung."
In einer gemeinsamen Presseerklärung fordern der Deutsche Bauernverband (DBV) und der Deutsche Landkreistag (DLT), eine echte Flächendeckung mit 5G-Mobilfunk im ländlichen Raum auch außerhalb der besiedelten Gebiete sicherzustellen. In der Erklärung heißt es: "Da die bislang vorgesehenen Ansätze zu der im Frühjahr 2019 anstehenden Frequenzversteigerung dafür nicht ausreichen, bedarf es dringend einer Kurskorrektur der Frequenzpolitik der Bundesregierung und ihrer Umsetzung durch die Bundesnetzagentur."
Die bisher vorgesehenen Versorgungsauflagen seien nicht ausreichend: "Aus Sicht der Verbände muss aus den Versäumnissen der Vergangenheit gelernt werden. Eine Orientierung der Auflagen allein an der Versorgung von Haushalten ist bei Weitem nicht ausreichend. Die aktuell im Koalitionsvertrag oder in Verlautbarungen der Bundesnetzagentur bzw. deren Beirat formulierten Versorgungsauflagen in Bezug auf Bahnstrecken und bestimmte Straßenkategorien sind nur halbherzig, weil sie Arbeit und Leben in der Fläche nicht im Fokus haben. Es geht um die Wirtschaftskraft und die Bleibeperspektiven von Menschen im ländlichen Räumen.
Da die Bundesnetzagentur (BNetzA) solche Versorgungsauflagen aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen für nicht zumutbar erachtet, schlagen die Verbände ein auf Überlegungen und Abschätzungen des 5G Lab Germany Dresden beruhendes alternatives Versteigerungsmodell vor, durch das eine flächendeckende Versorgung zu tragbaren Bedingungen erreicht werden kann."
Dieses Modell sieht vor, dem anstehenden Verfahren zur Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen eine Versteigerung vorzuschalten, die die flächendeckende Versorgung ländlicher Gebiete mit hochleistungsfähigen Internet garantiert.
Da die Bundesnetzagentur (BNetzA) solche Versorgungsauflagen aus rechtlichen und wirtschaftlichen Gründen für nicht zumutbar erachtet, schlagen die Verbände ein auf Überlegungen und Abschätzungen des 5G Lab Germany Dresden beruhendes alternatives Versteigerungsmodell vor, durch das eine flächendeckende Versorgung zu tragbaren Bedingungen erreicht werden kann."
Dieses Modell sieht vor, dem anstehenden Verfahren zur Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen eine Versteigerung vorzuschalten, die die flächendeckende Versorgung ländlicher Gebiete mit hochleistungsfähigen Internet garantiert.
Claudia Boss-Teichmann 25.09.2018

