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EU-Parlament stimmt für Schaffung eines europäischen TK-Codex

Das Europäische Parlament stimmte am 14. November 2018 für die Schaffung eines europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und eines Gremiums europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation, wie es die Europäische Kommission im Rahmen der Strategie für einen digitalen Binnenmarkt im September 2016 vorgeschlagen hatte.

Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation soll EU-weit Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität fördern, auch in abgelegenen und ländlichen Gebieten. Er soll das derzeitige EU-Telekommunikationsrecht, das zuletzt 2009 aktualisiert wurde, modernisieren, den Wettbewerb anregen sowie den Binnenmarkt fördern und die Verbraucherrechte stärken.


Nächste Schritte
Nach der Verabschiedung durch das Europäische Parlament wird nun der Rat der EU am 3. Dezember die Richtlinie über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation und die Verordnung zur Einrichtung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) auch förmlich annehmen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um den Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umzusetzen.

Nach der heutigen Verabschiedung der GEREK-Verordnung durch das Europäische Parlament und ihrer Annahme durch den Rat am 3. Dezember werden die neuen Bestimmungen am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten. Die Bestimmungen über die Anrufe innerhalb der EU werden ab dem 15. Mai 2019 gelten.

Der neue europäische Kodex für die elektronische Kommunikation soll laut Europäischer Kommission:

  • "den Aufbau von 5G-Netzen vorantreiben, denn er wird dafür sorgen, dass in der EU bis Ende 2020 5G-Frequenzen zur Verfügung stehen und dass die Netzbetreiber für mindestens 20 Jahre Planungssicherheit in Bezug auf Frequenzlizenzen bekommen, was eine bessere Koordinierung der geplanten Frequenzzuteilungen voraussetzt.
  • den Aufbau neuer Festnetze mit sehr hoher Kapazität fördern, denn er enthält Vorschriften, die gemeinsame Investitionen besser planbar machen und die Risikoteilung beim Aufbau von Netzen mit sehr hoher Kapazität erleichtern; er wird einen tragfähigen Wettbewerb zum Vorteil der Verbraucher fördern und insbesondere bei echten Engpässen helfen, z. B. bei den Anschlüssen, Leitungen und Verkabelungen innerhalb von Gebäuden; und er wird besondere Regelungen für ausschließlich auf der Vorleistungsebene tätige Betreiber enthalten. Darüber hinaus werden die neuen Regeln für eine engere Zusammenarbeit zwischen der Kommission und dem Gremium europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) bei der Beaufsichtigung von Maßnahmen im Zusammenhang mit den neuen wichtigen Bestimmungen über Koinvestitionen und eine symmetrische Regulierung im Bereich des Netzzugangs sorgen.
  • dem Schutz und dem Vorteil der Verbraucher dienen‚ egal, ob die Endnutzer über herkömmliche Dienste (Anrufe, SMS) oder internetgestützte Dienste (Skype, WhatsApp usw.) kommunizieren, indem er sicherstellt, dass
  • allen Bürgerinnen und Bürgern erschwingliche Kommunikationsdienste zur Verfügung stellen, wozu auch ein allgemein zugänglicher Internetzugang gehört, damit z. B. elektronische Behördendienste, Online-Banking oder Videoanrufe genutzt werden können; Auslandsgespräche innerhalb der EU nicht mehr als 19 Cent pro Minute kosten, ohne dass durch die neuen Vorschriften der Wettbewerb verzerrt wird oder Innovationen und Investition beeinträchtigt werden; Endnutzern mit Behinderungen ein gleichwertiger Zugang zu den Kommunikationsmitteln ermöglicht wird; die Tariftransparenz verbessert und der Vergleich der Vertragsangebote erleichtert wird; die Sicherheit in Bezug auf Hacking-Angriffe, Schadprogramme usw. erhöht wird; Verbraucher bei gebündelten Dienstleistungspaketen besser geschützt werden; es einfacher wird, den Diensteanbieter zu wechseln und die Telefonnummer mitzunehmen, was auch Ausgleichszahlungen umfasst, falls das Verfahren schief geht oder zu lange dauert; die Bürgerinnen und Bürger in Notsituationen besser geschützt werden, indem z. B. in Notfällen genauere Angaben zum Anruferstandort abgefragt werden können, Notrufe auch Textnachrichten und Videoanrufe umfassen können und ein System zur Übertragung öffentlicher Warnhinweise auf Mobiltelefone eingeführt wird."

 

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