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BREKO-Stellungnahme zum Entwurf 5G-Vergabebedingungen

Der BREKO Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. nimmt zu dem von der Bundesnetzagentur am 16. November veröffentlichten Entwurf zu den Vergabebedingungen für die 5G-Auktion Stellung.

Der Frequenzbereich von 3,7 bis 3,8 GHz sowie 26 GHz wird nicht Gegenstand der geplanten Frequenz-Auktion sein: Er soll für regionale/lokale Anwendungen reserviert und im Anschluss an die Frequenzauktion gesondert vergeben werden, was der BREKO ausdrücklich begrüßt, um auch regional den Eintritt weiterer Anbieter zu ermöglichen und so die Produkt- und Anbietervielfalt zu steigern. "Viele unserer rund 185 Netzbetreiber bauen lokal und regional zukunftssichere Glasfasernetze bis in die Gebäude oder bis direkt zum Anschluss des Kunden. Über die Zuteilung regionaler Frequenzen können sie insbesondere lokal und regional tätigen Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten", erläutert BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

In dem heute vorgelegten Entscheidungsentwurf verneint die BNetzA eine Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber ebenso wie eine Verpflichtung zum National Roaming sowie zum Infrastruktur-Sharing. Stattdessen setzt die Regulierungsbehörde auf diskriminierungsfreie Verhandlungen ("Verhandlungsgebot") zwischen Drittanbietern und den künftigen Frequenzinhabern, die aber nicht zwingend zu einem (erfolgreichen) Abschluss führen müssen. Ein Eingreifen der BNetzA soll demnach nur dann möglich sein, wenn gegen das Diskriminierungsverbot zum Schutze des Wettbewerbs verstoßen wird.

Der BREKO bedauert die unveränderte Position der Bundesnetzagentur gegen eine klare Diensteanbieter- und MVNO-Verpflichtung. "Wir sind bis zuletzt davon ausgegangen, dass sich die Bundesnetzagentur nach den Erfahrungen mit der LTE-Technologie – also 4G –, zu der Diensteanbieter und MNVOs bis heute überwiegend keinen Zugang haben, für eine klare Diensteanbieterverpflichtung der künftigen 5G-Frequenzinhaber entscheiden wird. Dass die BNetzA nun ausschließlich auf ein Verhandlungsgebot setzt, bedauern wir ausdrücklich", sagt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers.

Der BREKO setzt darauf, dass die Bundesnetzagentur die von ihr angekündigte "effektive Ausgestaltung" ihrer Schiedsrichterrolle konsequent umsetzen wird und nachdrücklich auf erfolgreiche Vertragsschlüsse zwischen Netzbetreibern und nachfragenden Diensteanbietern / MVNOs hinwirken wird. Dr. Stephan Albers betont: "Ein Schiedsrichter macht nur dann Sinn, wenn er bei Verstößen auch konsequent die rote Karte zeigen kann."

Der BREKO wird sich zudem noch einmal direkt an den Beirat der Bundesnetzagentur wenden und erneut an dessen 32 Mitglieder appellieren, sich für Vielfalt und Wettbewerb auf dem (künftigen) Mobilfunkmarkt einzusetzen.



 

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