
Europäischer TK-Kodex: VAUNET begrüßt Must-Carry-Bestimmungen
Heute hat der Rat der europäischen Mitgliedstaaten den Kodex für die elektronische Kommunikation förmlich beschlossen, nachdem das Europäische Parlament bereits am 14. November abgestimmt hatte. Er ist Bestandteil der EU-Strategie zur Vollendung des digitalen Binnenmarktes. Der Kodex legt die Ausrichtung der künftigen TK- und Plattformregulierung in den Mitgliedstaaten und damit auch in Deutschland fest.
Für die Mitgliedsunternehmen des VAUNET sind insbesondere die Bestimmungen zur Interoperabilität von Radioempfangsgeräten sowie zum Zugang und der Verbreitung von Radio und Fernsehen auf Plattformen relevant.
Erstmals sieht der Kodex eine digitale Interoperabilität für Autoradios vor. Darüber hinaus eröffnet der Kodex den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für andere Geräte eine Interoperabilitätsnorm für IP oder digital-terrestrisches Radio einzuführen. Der Radioempfang über UKW ist hiervon unberührt.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: "Die bevorstehende Umsetzung der Radio-Interoperabilitätsnorm ins Telekommunikationsgesetz sollte vollständig technologieneutral erfolgen. Die deutsche Medienpolitik sollte dem Hörer - im Auto wie auch in allen anderen Empfangssituationen - die Auswahl zwischen den Empfangsmöglichkeiten lassen. Da der Kodex bedauerlicherweise die zunehmende Radionutzung via Smartphones nicht berücksichtigt, sollte der nationale Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung tragen. Nur so kann die regionale Programmvielfalt der privaten Radioveranstalter auffindbar bleiben. Die Technik hat den Inhalten zu dienen und darf sie nicht ausgrenzen!"
Der VAUNET begrüßt daneben die Verbesserungen bei den Zugangs- und sog. Must-Carry-Bestimmungen für Plattformen. Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, dass elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste, soweit sie signifikant genutzt werden, bestimmte lineare Hörfunk- und Fernsehprogramme und damit verbundene TV-Dienste (Connected TV) übertragen müssen.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um den Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umzusetzen.
Dazu nimmt der VAUNET - Verband Privater Medien Stellung.
Erstmals sieht der Kodex eine digitale Interoperabilität für Autoradios vor. Darüber hinaus eröffnet der Kodex den Mitgliedstaaten die Möglichkeit, für andere Geräte eine Interoperabilitätsnorm für IP oder digital-terrestrisches Radio einzuführen. Der Radioempfang über UKW ist hiervon unberührt.
Klaus Schunk, Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste im VAUNET und Geschäftsführer von Radio Regenbogen: "Die bevorstehende Umsetzung der Radio-Interoperabilitätsnorm ins Telekommunikationsgesetz sollte vollständig technologieneutral erfolgen. Die deutsche Medienpolitik sollte dem Hörer - im Auto wie auch in allen anderen Empfangssituationen - die Auswahl zwischen den Empfangsmöglichkeiten lassen. Da der Kodex bedauerlicherweise die zunehmende Radionutzung via Smartphones nicht berücksichtigt, sollte der nationale Gesetzgeber diesem Umstand Rechnung tragen. Nur so kann die regionale Programmvielfalt der privaten Radioveranstalter auffindbar bleiben. Die Technik hat den Inhalten zu dienen und darf sie nicht ausgrenzen!"
Der VAUNET begrüßt daneben die Verbesserungen bei den Zugangs- und sog. Must-Carry-Bestimmungen für Plattformen. Die Mitgliedstaaten werden in die Lage versetzt, dass elektronische Kommunikationsnetzwerke und -dienste, soweit sie signifikant genutzt werden, bestimmte lineare Hörfunk- und Fernsehprogramme und damit verbundene TV-Dienste (Connected TV) übertragen müssen.
Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, um den Kodex für die elektronische Kommunikation in nationales Recht umzusetzen.
Claudia Boss-Teichmann 04.12.2018

