EU-Kommission: Prüfverfahren zur geplanten Fusion Vodafone und Liberty Global
Die Europäische Kommission hat ein eingehendes Prüfverfahren eingeleitet, um die von Vodafone geplante Übernahme der Unternehmenstätigkeit von Liberty Global in Tschechien, Deutschland, Ungarn und Rumänien nach der EU-Fusionskontrollverordnung zu untersuchen. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb in Deutschland und Tschechien einschränken könnte.
In Deutschland betreiben Vodafone und Liberty Global Koaxialkabelnetze, die sich nicht überlappen (d. h. Netze, die verschiedene Gebiete und Regionen abdecken). Vodafone ist auch in Bereichen tätig, in denen Liberty Global über den Vorleistungszugang zum xDSL-Netz der Deutschen Telekom Kabeldienstleistungen erbringt.
Die Kommission wird nun ein eingehendes Prüfverfahren zu den Auswirkungen der Übernahme durchführen, um zu ermitteln, ob ihre anfänglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind.
Die Übernahme wurde am 19. Oktober 2018 bei der Kommission angemeldet. Gemäß Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung hat die deutsche Wettbewerbsbehörde am 7. November 2018 eine Verweisung der Sache beantragt. Dieser Antrag wird derzeit geprüft. Aufgrund der Einleitung der zweiten Phase geht das Bundeskartellamt jedoch davon aus, dass die Kommission das Kontrollverfahren nicht nach Deutschland verweisen wird.
Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 2. Mai 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
In Deutschland betreiben Vodafone und Liberty Global Koaxialkabelnetze, die sich nicht überlappen (d. h. Netze, die verschiedene Gebiete und Regionen abdecken). Vodafone ist auch in Bereichen tätig, in denen Liberty Global über den Vorleistungszugang zum xDSL-Netz der Deutschen Telekom Kabeldienstleistungen erbringt.
Zur geplanten Fusion in Deutschland äußert die Kommission folgende wettbewerbsrechtliche Bedenken:
- Vodafone und Unitymedia (die Tochtergesellschaft von Liberty Global in Deutschland) stehen in Bereichen, in denen Unitymedia über Kabel Dienste auf den Telekommunikationsmärkten für Festanschlüsse und auf den TV-Märkten für Endkunden anbietet, derzeit im Wettbewerb. Die Kommission hat Bedenken, dass die Übernahme den Wettbewerb zwischen den sich verschmelzenden Unternehmen ausschaltet, die Zahl der Marktteilnehmer schrumpfen lässt und dem neuen Unternehmen der Anreiz fehlen wird, mit den verbleibenden Betreibern in Wettbewerb zu treten, und zwar sowohl in den von Unitymedia bereits bedienten Bereichen als auch in Deutschland insgesamt.
- Die geplante Übernahme könnte den Wettbewerb zwischen den sich verschmelzenden Gesellschaften in Bezug auf Investitionen in die nächste Netzgeneration ausschalten.
- Die geplante Übernahme könnte die Verhandlungsposition des neuen Unternehmens gegenüber Fernsehsendern erheblich stärken.
Die Kommission wird nun ein eingehendes Prüfverfahren zu den Auswirkungen der Übernahme durchführen, um zu ermitteln, ob ihre anfänglichen wettbewerbsrechtlichen Bedenken gerechtfertigt sind.
Die Übernahme wurde am 19. Oktober 2018 bei der Kommission angemeldet. Gemäß Artikel 9 der EU-Fusionskontrollverordnung hat die deutsche Wettbewerbsbehörde am 7. November 2018 eine Verweisung der Sache beantragt. Dieser Antrag wird derzeit geprüft. Aufgrund der Einleitung der zweiten Phase geht das Bundeskartellamt jedoch davon aus, dass die Kommission das Kontrollverfahren nicht nach Deutschland verweisen wird.
Die Kommission muss nun innerhalb von 90 Arbeitstagen, d. h. bis zum 2. Mai 2019, einen Beschluss erlassen. Das eingehende Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.
Claudia Boss-Teichmann 14.12.2018

