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Replay-TV: SUISSEDIGITAL begrüsst Entscheid des Nationalrats

Mit dem Entscheid vom 14. Dezember 2018 zum zeitversetzten Fernsehen (Replay-TV) hält der Schweizer Nationalrat fest, dass die aktuelle Form von Replay-TV als Privatkopie gilt und der kollektiven Verwertung unterliegt. Das Überspringen der Werbung bleibt so uneingeschränkt möglich. Der Wirtschaftsverband SUISSEDIGITAL begrüsst diesen Entscheid und ist überzeugt, dass alle Beteiligten davon profitieren.

"Wir sind sehr froh, dass der Nationalrat in dieser Sache mit Augenmass entschieden hat. So kann die Bevölkerung die populären Replay-TV-Angebote weiterhin uneingeschränkt nutzen“, sagt Simon Osterwalder, Geschäftsführer von SUISSEDIGITAL. Mit 182 zu 6 Stimmen bei 9 Enthaltungen hat der Nationalrat den von der Rechtskommission vorgeschlagene Art. 37a im Urheberrechtsgesetz gestrichen. Gemäss diesem Artikel hätte Werbung im Replay-TV nur noch mit expliziter Zustimmung der TV-Sender übersprungen werden können.

"Entscheid ist auch für die TV-Sender am besten"
SUISSEDIGITAL hatte den konsumentenfeindlichen Gesetzesartikel 37a vehement bekämpft, da dieser zu Lasten der Konsumentinnen und Konsumenten, der Kulturschaffenden und der Verbreiter gegangen wäre. SUISSEDIGITAL ist überzeugt, dass auch die TV-Sender mit dem Artikel nicht glücklich geworden wären. Osterwalder: "Der Entscheid des Nationalrats ist aus meiner Sicht auch für die TV-Sender am besten. Ein Zwang zum Werbekonsum bei Privatkopien wäre kontraproduktiv gewesen, da die TV-Sender so noch mehr Zuschauerinnen und Zuschauer an die Streaming-Dienste verloren hätten."



 

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