
5G-Auktionsbedingungen: Auch Vodafone reicht Eilantrag beim VG Köln ein
Vodafone hat am 15. Februar 2019 einen Eilantrag gegen die Vergabebedingungen der 5G-Auktion beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Der Netzbetreiber erklärte dazu:
"Vodafone war immer und ist nach wie vor an einer schnellen Durchführung der 5G-Auktion interessiert, denn Vodafone will 5G schnell und breit ins Land bringen. Allerdings sind die ursprünglichen von der BNetzA vorgelegten Auktionsbedingungen in den letzten Monaten durch externen Druck stark verändert worden. So sind vor allem neue Bedingungen geschaffen worden, die Investitionen in 5G erschweren, statt sie zu erleichtern. Dabei sind investitionsfreundliche Bedingungen, für einen schnellen 5G-Ausbau dringend vonnöten.
Auch lässt der jetzt vorliegende Entwurf die nötige Klarheit vermissen, die Unternehmen brauchen, die jetzt Milliarden in 5G investieren wollen. Daher hat Vodafone – wie auch die anderen drei Mitbewerber um die Lizenzen – im Vorfeld der Auktion bereits Klage gegen den Entwurf erhoben. Bislang stand Vodafone auf dem Standpunkt, diese Klage in einem Hauptsacheverfahren durchzuführen.
Das jüngst eingeleitete Eilverfahren eines Mitbewerbers gegen die Auktionsbedingungen hat hier allerdings eine neue Situation für Vodafone geschaffen. Um hier jetzt ebenfalls rechtlich Gehör zu finden und auch die eigenen juristischen Interessen zu vertreten, sah Vodafone sich gezwungen, ebenfalls einen Eilantrag beim VG Köln einzureichen."
"Vodafone war immer und ist nach wie vor an einer schnellen Durchführung der 5G-Auktion interessiert, denn Vodafone will 5G schnell und breit ins Land bringen. Allerdings sind die ursprünglichen von der BNetzA vorgelegten Auktionsbedingungen in den letzten Monaten durch externen Druck stark verändert worden. So sind vor allem neue Bedingungen geschaffen worden, die Investitionen in 5G erschweren, statt sie zu erleichtern. Dabei sind investitionsfreundliche Bedingungen, für einen schnellen 5G-Ausbau dringend vonnöten.
Auch lässt der jetzt vorliegende Entwurf die nötige Klarheit vermissen, die Unternehmen brauchen, die jetzt Milliarden in 5G investieren wollen. Daher hat Vodafone – wie auch die anderen drei Mitbewerber um die Lizenzen – im Vorfeld der Auktion bereits Klage gegen den Entwurf erhoben. Bislang stand Vodafone auf dem Standpunkt, diese Klage in einem Hauptsacheverfahren durchzuführen.
Das jüngst eingeleitete Eilverfahren eines Mitbewerbers gegen die Auktionsbedingungen hat hier allerdings eine neue Situation für Vodafone geschaffen. Um hier jetzt ebenfalls rechtlich Gehör zu finden und auch die eigenen juristischen Interessen zu vertreten, sah Vodafone sich gezwungen, ebenfalls einen Eilantrag beim VG Köln einzureichen."
Gerichtsentscheidung könnte Auktion verzögern
Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob es eine aufschiebende Wirkung der Klage gegen die Vergabebedingungen anordnet, welche Vodafone bereits Ende 2018 eingereicht hatte. In dem Fall müsste die Bundesnetzagentur die für Ende März geplante Auktion vorerst auf Eis legen. In einem späteren Schritt würde sich das Gericht mit der 2018 eingegangenen Klage gegen die 5G-Vergaberegeln beschäftigen. Besagte Klage hat bisher keine aufschiebende Wirkung, das würde sich bei einem Erfolg des Eilantrags ändern. Telefónica hatte bereits am 5. Februar 2019 einen Eilantrag gestellt.
Claudia Boss-Teichmann 18.02.2019

