
ANGA-Statement: Kein Überbau von gigabitfähigen Netzen mit Fördermitteln
Zur heutigen Anhörung des Bundesverkehrsministeriums zum Breitbandförderprogramm für sog. Graue Flecken sagte Dr. Andrea Huber (Geschäftsführerin, ANGA Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V.):
"In Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau nicht möglich ist, ist der gezielte Einsatz von Fördergeldern notwendig. Derzeit diskutiert die Politik ein neues Förderprogramm zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen: Förderung soll künftig auch dort zulässig sein, wo schon ein Netzbetreiber Anschlüsse mit mindestens 30 MBit/s anbietet. Gebiete mit gigabitfähigen FTTB/H und HFC-Netzen sind dabei ausdrücklich von einer Förderung ausgeschlossen; diesen Ansatz begrüßt die ANGA. Gleichzeitig soll Förderung jedoch künftig Gemeindegebiete flächendeckend erschließen; dabei ist unklar, wie verhindert werden soll, dass in Gemeinden, die teilweise bereits durch FTTB/H oder HFC erschlossen sind, diese gigabitfähigen Netze mit Hilfe von Fördermitteln überbaut werden. Diesen Zielkonflikt muss die Bundesregierung im weiteren Verfahren lösen. Dabei muss konsequent gelten: Wo gigabitfähige Netze vorhanden sind, darf nicht gefördert werden. Ohne eine Nachschärfung in diesem Punkt wird das Förderprogramm wie eine Handbremse wirken und nicht wie ein Katalysator."
"In Gebieten, in denen ein eigenwirtschaftlicher Breitbandausbau nicht möglich ist, ist der gezielte Einsatz von Fördergeldern notwendig. Derzeit diskutiert die Politik ein neues Förderprogramm zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen: Förderung soll künftig auch dort zulässig sein, wo schon ein Netzbetreiber Anschlüsse mit mindestens 30 MBit/s anbietet. Gebiete mit gigabitfähigen FTTB/H und HFC-Netzen sind dabei ausdrücklich von einer Förderung ausgeschlossen; diesen Ansatz begrüßt die ANGA. Gleichzeitig soll Förderung jedoch künftig Gemeindegebiete flächendeckend erschließen; dabei ist unklar, wie verhindert werden soll, dass in Gemeinden, die teilweise bereits durch FTTB/H oder HFC erschlossen sind, diese gigabitfähigen Netze mit Hilfe von Fördermitteln überbaut werden. Diesen Zielkonflikt muss die Bundesregierung im weiteren Verfahren lösen. Dabei muss konsequent gelten: Wo gigabitfähige Netze vorhanden sind, darf nicht gefördert werden. Ohne eine Nachschärfung in diesem Punkt wird das Förderprogramm wie eine Handbremse wirken und nicht wie ein Katalysator."
Claudia Boss-Teichmann 19.06.2019

