Änderung des Dignetz-Gesetzes im Bundestag beschlossen
ANGA: 2.07.
Am vergangenen Donnerstag nahm der Bundestag das fünfte TK-Änderungsgesetz an, das den Überbau gefördert errichteter Glasfasernetze durch eine Mitverlegung nach dem DigiNetz-Gesetz (§ 77i Abs. 2 und 3 TKG) verhindern soll.
Abweichend von dem Entwurf der Bundesregierung hat der Bundestag im Gesetzgebungsverfahren kurzfristig Ergänzungen vorgenommen, die für die TK-Anbieter erhebliche Auswirkungen haben werden. Zum einen hat der Bundestag die Zwangsgelder erheblich erhöht, die die Bundesnetzagentur bei Verstößen gegen die Verordnung über den Digitalen Binnenmarkt (TSM-Verordnung) verhängen kann (von bisher bis zu 500 Tsd. auf dann bis zu 10 Mio. Euro). Zum anderen soll es neue Pflichten für Netzbetreiber im Zusammenhang mit dem Infrastrukturatlas geben. Weitere Änderungen betreffen die Mobilfunkunternehmen und die ihnen obliegenden Versorgungsauflagen.
Eine breite Allianz der TK-Verbände hat Anfang vergangener Woche kurzfristig in einer gemeinsamen Stellungnahme gegen diese Vorgehensweise protestiert. Aus Sicht der Branche hätten derart weitreichende Änderungen vorab in einem ordentlichen Verfahren mit den Unternehmen und Verbänden diskutiert werden müssen. Diese Kritik wird die ANGA auch gegenüber dem Bundesrat äußern, der dem Gesetz noch zustimmen muss.
Derzeit ist offen, ob die Länder die neuen Regelungen zum Überbauschutz bei Mitverlegung unverändert annehmen werden. In ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatten sie sich dafür ausgesprochen, nicht nur gefördert errichtete Glasfasernetze, sondern alle Erstinvestitionen in solche Netze gegen eine Mitverlegung zu schützen.
Gemeinsames Presse-Statement von BUGLASund BREKOanlässlich der 2./3. Lesung des 5. TKGÄndG am 27. Juni 2019Negatives Signal für den Glasfaserausbau –Überbauproblematik bleibt ungelöstBerlin/Bonn, 26. Juni 2019. Der federführende Bundestagsausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur hat in seiner heutigen Sitzung auch über den Entwurf eines fünften Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten und mehrheitlich den Änderungsantragder Regierungskoalition angenommen. DerGesetzentwurf mit Änderungsantrag stehtmorgen im Plenum zur Abstimmung.„Wenn der Änderungsantrag morgen in dieserForm im Parlament verabschiedet wird, würdeder Gesetzgeber diegroße Chance verpassen, die für den Glasfaserausbau absolut schädliche Überbauproblematik schnell und zielführend zu lösen,“kommentieren die Geschäftsführer der führenden deutschen Glasfaserverbände BUGLAS und BREKO, Wolfgang Heer und Dr. Stephan Albers. „Anstatt ein erhebliches Hindernis für den Glasfaserausbau aus dem Weg zu räumen und langfristige Investitionssicherheit zu schaffen, soll das fünfte TKG-Änderungsgesetz nun ein Sammelsurium verschiedener Themen anfassen.“ So sollen nach dem Willen des Verkehrsausschusses die Vorschriften für die Datenlieferung zum Infrastrukturatlas für die Branchenunternehmen verschärft, zusätzliche Vorgaben für Mobilfunker eingeführt und der Bußgeldkatalog für Branchenunternehmen verschärft werden.„All das führt im Ergebnis zu höheren administrativen Belastungen der Branche. Der eigentliche Zweckfür das 5.TKG-Änderungsgesetzhingegen, die Beseitigung des Fehlanreizes zum Überbau von Glasfasernetzen,wird so nicht erreicht, “so die Verbandsgeschäftsführer. Die aktuelle Fassung des Gesetzes erlaubt es, die eigenwirtschaftlichen Baumaßnahmen für Glasfasernetze von kommunalen Unternehmen für eine Mitverlegung zu kapern. Sowohl das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wie auch der Bundesrat hatten im vergangenen Sommer geeignete Vorschläge vorgelegt, um das Problem sachgerecht zu lösen und damit ein zentrales Hindernis für den Glasfaserausbau zu beseitigen. Der morgen dem Plenum vorliegende Änderungsantrag beschränkt sich lediglich auf Fälle des geförderten Glasfaserausbausundschafft selbst dort als „Kann-Bestimmung“ keine Rechtssicherheit.Da das fünfte TKG-Änderungsgesetz zustimmungspflichtig ist, wird sich auch der Bundesrat mit dem Thema noch einmal befassen, dies allerdings voraussichtlich erst im September. „Die Koalition verzettelt sich in kleinteiligen Regelungen, die mehr Fragen als Antworten aufwerfen. Mehr Glasfaseranschlüsse werden dadurch aber nicht entstehen“, so Albers und Heer. „Wir appellieren an die Länder, das Kernanliegen des ursprünglichen Gesetzentwurfs zurück in den Fokus zu rücken und damit einen echten Beitrag auf dem Weg in dieGigabitgesellschaft zu leisten.“
Claudia Boss-Teichmann 03.07.2019

