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5. TKG-Änderungsgesetz: Verbände fordern echten Wettbewerb mit klaren Regeln

02.09.2019. Die Verbände BREKO, BUGLAS und VKU fordern in einer gemeinsamen Erklärung echten Wettbewerb mit klaren Regeln als Anreiz für den Glasfaserausbau. Im Vorfeld der für den Mittwoch, 4. September, anberaumten Beratungen des Verkehrsausschusses des Bundesrats über die geplante Änderung des Telekommunikationsgesetzes (5. TKG-Änderungsgesetz), in dessen Zuge auch die Regelungen zur (Glasfaser-)Mitverlegung novelliert werden soll, appellieren die drei Verbände an das Gremium, seiner Linie treu zu bleiben und alle Unternehmen, die Glasfaser mit eigenen Mitteln ausbauen, im Wettbewerb gleichzustellen.

Für klare Unzumutbarkeitsregel
Zudem setzen sich die Verbände für einen diskriminierungsfreien und offene Netzzugang ein, um Doppelausbau zu vermeiden und Anreize für den Glasfaserausbau in unterversorgten Gebieten zu setzen. Der vom Bundestag beschlossene Gesetzentwurf sehe lediglich eine "Unzumutbarkeitsprüfung" im Einzelfall durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) vor, die zudem ausschließlich für geförderte Ausbauprojekte gelten solle. Nach Ansicht der Verbände sollte der Bundesrat dieser Prüfung im Einzelfall eine klare Unzumutbarkeitsregel vorziehen, die automatisch in allen bisher nicht ans schnelle Internet angeschlossenen Gebieten greife. So würde der Glasfaserausbau, insbesondere in ländlichen Regionen, spürbar forciert. So, schließen die drei Verbände, würde zugleich dem Grundgedanken des DigiNetz-Gesetzes Rechnung getragen: Wenn Straßen geöffnet werden, sollten Synergien genutzt und Glasfaserleitungen gleich mitverlegt werden können.



 

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