Bund schließt Verträge mit vier Mobilfunknetzbetreibern
07.09.2019 - Der Bund hat Verträge mit vier Mobilfunknetzbetreibern geschlossen, um die Ankündigung auf dem Mobilfunkgipfel 2018, die Versorgung im ländlichen Raum mit einer Ausbauoffensive stark zu verbessern, rechtsverbindlich zu machen. Im Gegenzug dürfen die Netzbetreiber ihre Zahlungspflichten aus der 5G-Frequenzauktion bis 2030 strecken.
Dies teilt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur am 6. September mit. Bis Ende 2021 sollen 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland eine LTE-Versorgung erhalten. Der Bund hat mit den Mobilfunknetzbetreibern Telekom, Vodafone, Telefónica und 1&1 Drillisch heute entsprechendeVerträge geschlossen.
Der Vertrag enthält u.a. folgende Punkte:
- Mit einer Versorgung von 99 Prozent der Haushalte bundesweit bis Ende 2020 und 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland bis 2021 wird sich die Versorgung gerade in ländlichen Räumen schnell und spürbar verbessern.
- Die Kooperationen der Mobilfunkbetreiber untereinander wird gestärkt und so die finanzielle Belastung des Aufbaus geteilt: Insgesamt werden bei einem Vertragsschluss mit allen vier Mobilfunknetzbetreibern in Summe mindestens 1.400 zusätzliche Mobilfunkmasten errichtet, die für eine Nutzung durch jeden Betreiber offen stehen.
- Der Bund unterstützt die Mobilfunknetzbetreiber im Gegenzug mit den in den Verträgen niedergelegten Zahlungserleichterungen im Nachgang zu der 5G-Frequenzversteigerung.
Claudia Boss-Teichmann 07.09.2019

