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Bundesnetzagentur legt Gebühren für lokale 5G-Frequenzen fest

31.10.2019 - Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat – im Einvernehmen mit den zuständigen Ministerien – die Gebühren für die "lokalen 5G-Frequenzen" (Frequenzbereich 3,7 GHz bis 3,8 GHz) festgelegt. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte Anfang der Woche auf dem Digital-Gipfel bereits "mittelstandsfreundliche" Gebühren angekündigt.

Die BNetzA erklärt zur Höhe der Gebühren: "Die Gebühr steigt mit der beantragten Bandbreite. Das Gleiche gilt für die Größe des Gebietes, in dem die Frequenznutzung erfolgen soll. Der Grundbetrag wurde so gewählt, dass Geschäftsmodelle z. B. von Start-ups, KMUs oder im Bereich der Landwirtschaft nicht verhindert werden."

Die Zuteilungsdauer werde ebenfalls in der Gebührenformel berücksichtigt, um einen Anreiz zu setzen, Frequenzen nur für die Dauer einer Nutzung zu beantragen.

Frequenzzuteilungen für Siedlungs- und Verkehrsflächen sind teurer als Frequenzzuteilungen für andere Gebiete. Damit werde dem Bedarf an Frequenzkoordinierung Rechnung getragen und Frequenznutzungen in weniger dicht bebauten Gebieten blieben wirtschaftlich interessant.

Die Frequenzgebührenverordnung soll nach Unterzeichnung und Verkündung im Bundesgesetzblatt "mit einem sofortigen Inkrafttreten nach Verkündung noch im November geändert" werden. Der Start des Antragsverfahrens, so die BNetzA, werde "demnächst bekannt gegeben".

Campus- undM2M-Lösungen
Der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. BREKO begrüßt die nun erfolgte Einigung innerhalb der Bundesregierung auf moderate Gebühren und den angekündigten baldigen Start des Antragsverfahrens für die lokalen 5G-Frequenzen ausdrücklich.

Über die Zuteilung lokaler 5G-Frequenzen können die Netzbetreiber nun insbesondere Geschäftskunden maßgeschneiderte Angebote machen, die sich exakt nach deren individuellen und spezifischen Anforderungen wie etwa der Vernetzung mehrerer Standorte ('Campuslösungen') oder der Implementierung von Machine-to-Machine-Lösungen (M2M) richten und eine garantierte Netzabdeckung vor Ort bieten.

Schon jetzt hat eine Vielzahl von BREKO-Netzbetreibern signalisiert, dass sie in dieses Geschäftsmodell einsteigen wollen – so etwa der baden-württembergische Netzbetreiber NetCom BW, eine Tochter des Energieversorgers EnBW.

"Lokale 5G-Lösungen ergänzen unser Dienstleistungsportfolio für Geschäftskunden optimal“", sagt Bernhard Palm, Geschäftsführer der NetCom BW und BREKO-Präsidiumsmitglied. "Wir stehen in den Startlöchern und wollen konkrete Pilotprojekte zum Aufbau von Campuslösungen realisieren."
 

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