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(Grafik: Bundeskartellamt)

Deutsche Telekom und EWE dürfen beim Glasfaserausbau zusammenarbeiten

05.12.2019 - Die Deutsche Telekom und der Regionalanbieter EWE AG dürfen beim Ausbau von Glasfasernetzen in Teilen Niedersachsens, Nordrhein-Westfalens und in Bremen zusammenarbeiten. Nachdem die Unternehmen umfassende Zusagen gemacht hatten - sich zum Beispiel zu einem umfassenden Ausbau verpflichtet haben - gab das Bundeskartellamt nun seine Zustimmung und veröffentlichte einen entsprechenden Beschluss, der für sechs Jahre gilt.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wenn die größten Anbieter von Internetanschlüssen in der Region künftig zusammenzuarbeiten, hat dies aber auch erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb. Wir müssen daher sicherstellen, dass der Ausbau durch die Kooperation wirklich beschleunigt wird und dass es dritten Unternehmen nicht erschwert wird, sich ebenfalls in der Region zu engagieren. Um beides zu gewährleisten, haben wir entsprechende Zusagen von EWE und Telekom verlangt. Diese betreffen auch den Ausbau im ländlichen Bereich."

Im Einzelnen haben die Unternehmen die folgenden Zusagen abgegeben:
  • Sie verpflichten sich zum eigenwirtschaftlichen, d.h. nicht öffentlich geförderten, Ausbau von 300.000 Anschlüssen bis zum Endkunden mit Glasfaserkabeln in den nächsten vier Jahren, zum Teil auch im ländlichen Raum. Damit wird in dem Gebiet deutlich mehr ausgebaut als ursprünglich im Rahmen der Kooperation geplant und als bei einem unabhängigen Ausbau der Unternehmen zu erwarten wäre.
  • Beide Unternehmen nehmen weiterhin unabhängig voneinander teil an Ausschreibungen für die Förderung von gigabitfähigen Telekommunikationsnetzen insbesondere im ländlichen Raum, in dem ein eigenwirtschaftlicher Ausbau nicht möglich ist.
  • Bestimmte strategische Abwehrmaßnahmen gegenüber TK-Unternehmen, die ebenfalls Glasfasernetze ausbauen wollen, sowie die einseitige Bevorzugung von bereits mit Kabelnetzen versorgten, urbaneren Gebieten werden unterlassen.
  • Dritten Unternehmen wird diskriminierungsfrei Zugang zu dem neuen Netz und zu hochwertigen technischen Vorleistungsprodukten gewährt. Innerhalb einer bestimmten Frist wird ein konkreter Anteil der ausgebauten Anschlüsse konkurrierenden TK-Unternehmen überlassen, die diese dann gegenüber den Endkunden selbst vermarkten können.
Statement von VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner
VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner wertet die Entscheidung folgendermaßen: "Eine wichtige Teilentscheidung ist gefallen. Formal folgt nun die Entscheidung zum Fusionskontrollverfahren durch das Bundeskartellamt, mit dem im Januar gerechnet wird.

Das Kartellamt hatte weitreichende Zusicherungen hinsichtlich Ausbau und Zugang für dritte Unternehmen zum neuen Glasfaser-Netz verlangt, da die Kooperation erhebliche Auswirkungen auf den Wettbewerb in Norddeutschland in Zukunft haben werde. Zudem wurde die Möglichkeit für das Gemeinschaftsunternehmen auf nicht geförderte – also eigenwirtschaftlich ausbaubare – Gebiete beschränkt, um – so die Begründung des Kartellamtes – anderen Unternehmen Investitionen im Kooperationsgebiet nicht zu erschweren. (...)

Ob die getroffenen Regelungen ausreichend sein werden, um Wettbewerb zu sichern und den Ausbau zu beschleunigen, wird die Zukunft zeigen. Deutschland geht nun seinen eigenen Weg. Die EU-Kommission hatte im EECC andere und strengere Auflagen für Kooperationen gemacht, die dann allerdings zu einem weiterreichenden Verzicht auf Zugangsregulierung hätten führen können. Deutschland beschreitet nun einen Mittelweg, der nicht wie Brüssel z. B. eine unmittelbare jederzeitige Beteiligungsmöglichkeit für andere Unternehmen am Koinvest-Unternehmen vorsieht, auf der anderen Seite aber stärkere wettbewerbssichernde Maßnahmen zur Voraussetzung einer Genehmigung des neuen Koinvest-Unternehmens macht."


 

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