
WiFi4EU – Handlungsempfehlungen zur erfolgreichen Umsetzung des Förderprogramms
26.03.2020 - Die Erfahrungen von Gemeinden mit der Initiative "WiFi4EU" sind sehr unterschiedlich, Probleme und Herausforderungen konzentrieren sich jedoch auf wenige Bereiche. Das ergaben Interviews, die das Breitbandbüro des Bundes im zweiten und dritten Quartal 2019 Interviews mit Kommunen, die bereits einen Gutschein gewonnen haben, geführt hat.
Viele Kommunen berichteten in den Interviews von Hürden, die einige für sich sehr gut meistern konnten. Andere, vor allem kleinere Gemeinden, beschlossen jedoch, den Gutschein nicht anzunehmen und ihre Projekte durch Eigenfinanzierung und kleinere Lösungen umzusetzen. Deutlich wurde auch, dass eine gute Vorbereitung der Antragsstellung wichtig ist und einige Punkte bereits im Vorfeld geklärt werden sollten. Dazu gehören z. B. die Klärung von Vergabeprozessen, Verantwortlichkeiten, tatsächlichen Befunden und die dauerhafte Finanzierbarkeit der Access Points. Alle befragten Kommunen fanden sich jedoch durch das Breitbandbüro des Bundes, die FAQ der Europäischen Kommission und die festgesetzten Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung gut informiert.
Die Handlungsempfehlungen stehen unter "Fragen und Antworten" auf dem Internetportal des Breitbandbüros zum Download bereit.
Wie berichtet wurde der 4. Aufruf im Rahmen des WiFi4EU-Förderprogramms wegen der Corona-Krise verschoben.
So sind die Konzeptentwicklung für die Gemeinde, die ersten Schritte in der Planung sowie deren Umsetzung wichtige Aspekte. Für kleine Kommunen war vor allem die Mindestanzahl an Access Points problematisch (Stichwort: langfristige Finanzierbarkeit und tatsächliche Bedarfe), aber auch die Durchführung der Vergabe.
Viele Kommunen berichteten in den Interviews von Hürden, die einige für sich sehr gut meistern konnten. Andere, vor allem kleinere Gemeinden, beschlossen jedoch, den Gutschein nicht anzunehmen und ihre Projekte durch Eigenfinanzierung und kleinere Lösungen umzusetzen. Deutlich wurde auch, dass eine gute Vorbereitung der Antragsstellung wichtig ist und einige Punkte bereits im Vorfeld geklärt werden sollten. Dazu gehören z. B. die Klärung von Vergabeprozessen, Verantwortlichkeiten, tatsächlichen Befunden und die dauerhafte Finanzierbarkeit der Access Points. Alle befragten Kommunen fanden sich jedoch durch das Breitbandbüro des Bundes, die FAQ der Europäischen Kommission und die festgesetzten Anforderungen der Finanzhilfevereinbarung gut informiert.
Die Handlungsempfehlungen stehen unter "Fragen und Antworten" auf dem Internetportal des Breitbandbüros zum Download bereit.
Wie berichtet wurde der 4. Aufruf im Rahmen des WiFi4EU-Förderprogramms wegen der Corona-Krise verschoben.
Claudia Boss-Teichmann 26.03.2020

