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VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner (Foto: VATM)

Gefördeter Breitbandausbau

Förderkulisse 2023: Positive Ansätze und offene Fragen

Das Grundproblem von zu wenig Priorisierung und zu viel Fördermitteln macht den Glasfaserausbau teurer und schafft aus Sicht des VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten) nicht die erforderliche Planungssicherheit für den langfristig eigenwirtschaftlichen Ausbau von Glasfasernetzen. "So fehlt es ganz offensichtlich auf Druck einiger Länder an verbindlichen Regelungen und es bleibt unklar, wie die Potentialanalyse sinnvoll von Ländern und Kommunen genutzt werden soll", kritisiert VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner die für 2023 geplatnte Bundesförderung für den Gigabitausbau am Tag der Sitzung des Förderbeirats.

"Windhundprinzip darf es nicht mehr geben"

"Dennoch ist es dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr gelungen, Vorschläge zu entwickeln, die grundsätzlich sinnvolle Punkte beinhalten", lautet ein Fazit von Grützner zu den Eckpunkten für das neue Gigabit-Förderregime. Kern der Förderrichtlinie müsse eine gute Verzahnung zwischen dem eigenwirtschaftlichen Ausbau – der weiterhin den Glasfaserausbau ganz überwiegend vorantreibe– und dem geförderten Ausbau sein. Wo es sinnvoll ist, müssen sich aus Sicht des VATM beide ergänzen und daher Förderung schnell greifen, wo ansonsten schlecht versorgte Gebiete beim Ausbau zurückbleiben würden. "Wenn wir schnell sein wollen, darf Förderung nicht den eigenwirtschaftlichen Ausbau vertreiben. Das 'Windhundprinzip' darf es nicht mehr geben. Ob genau dies aber durch die neuen Vorschläge auch erreicht werden kann, und Förderung dort landet, wo sie wirklich gebraucht wird, wirft zumindest noch einige Fragen auf", so Grützner.

Zu hoher Fördermittelumfang

Kritisch sieht der VATM-Geschäftsführer weiterhin den Fördermittelumfang: "Er ist deutlich zu hoch angesetzt. Bereits für das letzte Programm setzte die Politik zu viele Mittel ein. 12 Milliarden Euro des Bundes – und somit 24 Milliarden Euro insgesamt – müssen in großen Teilen erst noch verbaut werden." Der Gedanke der sogenannten Fast-Lane-Verfahren ist aus Sicht des VATMs dagegen prinzipiell ein guter Ansatz. Er solle aber als neuer Bestandteil der Förderung wie folgt konkretisiert werden: Nicht nur bei weißen oder besonders schlecht versorgten Gebieten solle die Priorisierung zum Tragen kommen, sondern vor allem auch dann, wenn bei eigenwirtschaftlichem Ausbau mit einer geringen Restanzahl förderbedürftiger Anschlüsse zu rechnen sei. Damit eine Kommune in "einem Rutsch" ausgebaut werden könne, müsse sichergestellt werden, dass gerade diese kleinen Fördergebiete ebenfalls in einem deutlich vereinfachten, unbürokratischen und somit beschleunigten Verfahren vorrangig abgearbeitet werden. So könne zeitgleich für die Bevölkerung und die kommunalpolitisch Verantwortlichen ein schneller eigenwirtschaftlicher mit einem geförderten Ausbau wirksam verzahnt werden.

Klar ist für VATM-Geschäftsführer Grützner außerdem: "Die Anzahl der Markterkundungsverfahren – MEV – bzw. die der im MEV zu untersuchenden Anschlüsse muss begrenzt werden. Das könnte zum Beispiel über einen Verteilerschlüssel geschehen, der analog zum Länderbudget berechnet wird." Es sollte aus Sicht des VATM nicht jede Kommune völlig beliebig einen Antrag stellen können, wenn etwas später eigenwirtschaftlicher Ausbau höchstwahrscheinlich ist, sondern dann, wenn der Ausbau ansteht.