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Die Bundesnetzabentur hat jetzt den Zwischenbericht zum Glasfaser-Doppelausbau veröffentlicht, der sich aus bisher 427 analysierten Fällen speist. Es gebe Hinweise für ein auffälliges Verhalten der Telekom, allerdings seien noch weitere Erhebungen notwendig. Ob es "bewusst wettbewerbswidrige" Praktiken gebe, könne bislang nicht beurteilt werden. (Symbolbild Glasfaser; Shutterstock)

Glasfaser-Doppelausbau

Bundesnetzagentur legt Bericht zu 427 Doppelausbau-Fällen vor

Die Bundesnetzagentur (BNA) hat am 11. April einen Zwischenbericht der Monitoringstelle der BNA und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Erfassung von doppelten Glasfaserausbauvorhaben veröffentlicht.
 
Die Behörde setzt damit deutlich verspätet eine Maßnahme der Gigabitstrategie um. Ursprünglich vorgesehenes Datum für die Vorlage des Berichts war Ende 2023. Laut BNA gibt es Hinweise für ein auffälliges Verhalten der Telekom und anderer Unternehmen, welche mehrfach in Erscheinung getreten seien. Allerdings reiche die Informationslage, die sich aus bislang 427 Fällen speise, noch nicht aus. Die betroffenen Unternehmen sind nach Angaben der Behörde heute angeschrieben worden, um weitere Informationen einzuholen.
 
Der Bericht kann hier von der Website der BNA heruntergeladen werden: Bundesnetzagentur - Doppelausbau-Monitoring

Muster erkennbar, Motive unbekannt

Die Kernfrage, welche die Monitoringstelle klären soll: Können bei doppeltem Glasfaserausbau bzw. Ausbauvorhaben wettbewerbsbehindernde und ggf. wettbewerbswidrige Praktiken nachgewiesen werden?
 
Die vorläufige Antwort des Berichts: Es zeigten sich zwar gewisse Muster, die auf die Relevanz der herausgehobenen Marktposition der Telekom beim Wettbewerbsverhalten hinwiesen, die Befunde ließen jedoch "keine belastbaren Rückschlüsse hinsichtlich der bestimmten Aktivitäten ggf. zugrundeliegenden Motive und Strategien" zu.
 
Um festzustellen, ob die Telekom ihre herausgehobene Marktposition missbräuchlich nutzt, wurden die bei der Monitoringstelle eingereichten Fälle in zwei Cluster unterteilt:
  1. "Telekom-Fälle": Die Telekom ist das später hinzukommenden Unternehmen bei einem Glasfaserausbau bzw. einer Ausbauankündigung.
  2. "Wettbewerber-Fälle": Ein Wettbewerber der Telekom ist das später hinzukommende Unternehmen.
Es zeigten sich in den Telekom-Fällen Muster, die in den Wettberber-Fällen nicht erkennbar seien. So würde in etwas mehr als der Hälfte der Fälle die Telekom den Ausbau auf lukrative Kerngebiete beschränken, bei den Wettbewerber-Fällen sei das "nur sehr selten" der Fall. In rund 20 Prozent der Telekom-Fälle kam es zu einem teilweisen oder vollständigen Rückzug des Wettbewerbers, bei den Wettbewerber-Fällen sei das so gut wie nie der Fall.
 
Was sind die weiteren Schritte? Die Monitoringstelle bleibt weiter geöffnet für Eingaben betroffener TK-Unternehmen und Kommunen. Die BNA will zusätzliche Informationen über die Aktivitäten der Telekom auf dem Gebiet des Glasfasernetzausbaus und der Vermarktung gewinnen. Ziel sei es, "gezielte Anpassungen der Ausbau- und Planungsaktivitäten im Zeitverlauf zu identifizieren" - sprich, eine strategisch motivierte Anpassung, um den Wettbewerb zu behindern. Zum Zeitrahmen wurde nichts mitgeteilt.

"Verzögerungstaktik"

Der Bundesverband Breitbandkommunikation (BREKO) und der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) erkären dazu: "Die Bundesnetzagentur stellt der Telekom ein verheerendes Zeugnis aus. Statt aus den ihr vorliegenden Fakten aber die richtigen Schlüsse zu ziehen, übt sich die Behörde – wie offenbar von der Bundesregierung gewünscht – in Zurückhaltung und spielt weiter auf Zeit. Dies erhärtet den Verdacht, dass hier bewusst die Interessen der Deutschen Telekom geschützt werden sollen – einem Unternehmen, an dem der Bund übrigens nach wie vor mehr als 30 Prozent der Anteile hält. Diese Verzögerungstaktik ist ein fatales Signal an den Telekommunikationsmarkt und an die Unternehmen, die in Glasfasernetze investieren wollen."

Berichtspflichten für die Telekom gefordert

Anstatt zunächst "nähere Auskünfte" über die Ausbau- und Planungsaktivitäten der Telekom einzuholen, plädieren die Verbände dafür, der Telekom Berichtspflichten aufzuerlegen, was von den beiden Verbände und auch in einem Gutachten von WIK-Consult im Auftrag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr im Oktober 2023 gefordert wird: Die Telekom zu verpflichten, ihre Glasfaser-Ausbauplanung mit einem Vorlauf von neun Monaten in eine nicht-öffentlich einsehbare Ausbauliste einzutragen.
 
Auch die ANGA zeigt sich irritiert über die Langsamkeit des Prozesses, ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber sagt: "Angekündigt war die vertiefende Analyse bereits für Ende vergangenen Jahres. Wir haben keine Zeit zu verlieren, wenn wir auch künftig einen funktionierenden Wettbewerb im deutschen TK-Markt und beim Glasfaserausbau sehen wollen."

Warum nicht mehr Open Access?

Der BUGLAS Bundesverband Glasfaseranschluss e.V. betont: Solange eine Flächendeckung nicht in Sicht ist, ist es gesamtwirtschaftlich ineffizient, bestimmte Gebiete doppelt zu erschließen, und viele Gebiete gar nicht. "Wie das WIK im vergangenen Jahr bereits gezeigt hat, lohnt sich eine mehrfache Erschließung desselben Gebietes nur in den allerwenigsten Fällen, und ist somit auch betriebswirtschaftlich nicht sinnvoll", führt Geschäftsführer Wolfgang Heer aus. "Überall dort, wo Glasfasernetze im Sinne von FttB/H bestehen und ein offener Zugang angeboten wird, sollte dieser Open Access nach Möglichkeit von den Marktteilnehmern genutzt werden. Das macht Ressourcen frei für den Ausbau weiterer, bislang nicht versorgter Regionen."
 
Über das Thema des Open Access wurde im Rahmen von 14 Interviews, welche vertiefend zu den Erhebungen der Monitoringstelle für den Bericht geführt wurden, gesprochen. Die dabei vorgetragenen Argumente, warum Open Access scheitere, sind nicht neu: Die Wettbewerber beklagten mangelnde grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft und unrealistische wirtschaftliche Vorstellungen der Telekom, die Telekom führt fehlende adäquate Angebote und oder Angebote, die nicht ihrenden Qualitätsstandards entsprächen, ins Feld.

Effiziente Wettbewerbsaufsicht fehlt

Das gesamte Verfahren macht nach Auffassung des BUGLAS noch etwas anderes sehr deutlich: Eine effiziente Wettbewerbsaufsicht, die eventuelle Marktverwerfungen schnell erkennt und dann entsprechend handeln kann, ist gerade in einem Markt unabdingbar, der angesichts der Langfristigkeit der Investitionsentscheidungen stabile Rahmenbedingungen braucht. "Von einer solchen effizienten Wettbewerbsaufsicht sind wir in Deutschland augenscheinlich ähnlich weit entfernt wie von der angestrebten flächendeckenden Glasfaserversorgung", so Verbandgeschäftsführer Heer abschließend.