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Public Value

Kritik an Public-Value-Liste: Unterlegene Bewerber klagen gegen Medienanstalten

Die Medienanstalten hatten im Oktober 2022 die Liste der Programmveranstalter veröffentlicht, die die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten und daher in Benutzeroberflächen von Smart TVs und Set-Top-Boxen leicht auffindbar sein müssen. Wie eine Sprecherin der Landesanstalt für Medien NRW gegenüber Cable!vision Europe erstmals bestätigte, gehen unterlegene Bewerber auf dem Klageweg gegen die Nichtberücksichtigung durch die Medienanstalten vor.

"Im Public-Value-Verfahren haben uns wie erwartet als verfahrensführende Anstalt eine geringe Anzahl an Klagen erreicht", sagte die Sprecherin. Die Hintergründe der Kläger seien unterschiedlich zu bewerten: "Wir haben drei ähnlich gelagerte Klagen, bei denen es im Kern um den Public-Value-Status von Teleshopping-Angeboten geht. Bei einer weiteren Klage geht es eher um eine systematische Frage, nämlich inwiefern softwarebasierte Anwendungen als Public-Value-Angebote in Betracht zu ziehen wären." Zu weiteren Einzelheiten und den Klägern wurden unter Verweis auf die laufenden Verfahren keine Angaben gemacht.

Wettbewerbsvorteile durch privilegierte Auffindbarkeit

Die Public-Value-Satzung hatte 2022 in der Medienbranche für Aufsehen gesorgt: Rundfunkprogramme (TV/Radio) und Telemedienangebote (etwa Mediatheken und Apps), die in besonderem Maß einen Beitrag zur Meinungs- und Angebotsvielfalt leisten, müssen in Benutzeroberflächen leicht auffindbar sein. Darunter fallen beispielsweise die Benutzeroberflächen von Smart TVs, Set-Top-Boxen und Displays mit Medieninhalten in Kraftfahrzeugen. Welche Anbieter aufgrund ihrer Public-Value-Inhalte bevorzugt werden, entscheiden die Medienanstalten entlang der gesetzlichen Kriterien des Medienstaatsvertrags. Gleichzeitig legen sie eine empfohlene Rangfolge für die Senderlisten fest.

Nicht alle Bewerber für den Status der privilegierten Anbieter wurden jedoch berücksichtigt, manche hatten auch schlichtweg vergessen, einen Antrag einzureichen. Wer nicht in der Liste enthalten ist, hat Wettbewerbsnachteile zu befürchten – vor allem, wenn die Konkurrenz einen der vorne liegenden Programmplätze erhalten hat. Die leichtere Auffindbarkeit durch die Zuschauer dürfte dazu führen, dass die entsprechenden Angebote stärker beachtet und damit häufiger eingeschaltet werden.

Hinweis: Den vollständigen Beitrag, der weitere Aspekte der Public-Value-Satzung und ihre Konsequenzen für Programmveranstalter, Netzbetreiber und Plattformanbieter beleuchtet, veröffentlicht Cable!vision Europe im Rahmen eines Artikels zu den TV-Trends 2023 in der Printausgabe 3/2023, die am 15. Mai 2023 erscheint.

Autor: Dr. Jörn Krieger