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Einspeiseentgelte

ARD und DNMG beenden Rechtsstreit

Die ARD-Landesrundfunkanstalten und die Deutsche Netzmarketing GmbH (DNMG) haben eine langfristige Kooperationsvereinbarung abgeschlossen. Diese regelt die Verbreitung der ARD-Programme und Dienste in den Netzen der DNMG-Netzbetreiber. Die DNMG ist die größte Vermarktungsorganisation für Kabelnetzbetreiber im deutschsprachigen Raum und vertritt rund 210 mittelständische Unternehmen. 
 
Die Vereinbarung beendet die Rechtsstreitigkeiten über die Konditionen der Einspeisung. Sie berücksichtige die neuen rechtlichen und technischen Anforderungen für die umfassende Verbreitung aller ARD Fernseh- und Hörfunkangebote, so die DNMG

"Grundstein für langfristige Partnerschaft"

Die Vereinbarung legt laut DNMG den Grundstein für eine langfristige Partnerschaft zwischen den ARD-Landesrundfunkanstalten und den in der DNMG organisierten Netzbetreibern. Sie berücksichtigt die aktuellen und zukünftigen Herausforderungen im Bereich der Programmdistribution, um sicherzustellen, dass die ARD-Inhalte effizient und flächendeckend zugänglich sind. Zudem bietet sie Raum für die Integration innovativer Technologien und die Anpassung an sich entwickelnde rechtliche Rahmenbedingungen. Einzelheiten dazu wurden bisher nicht bekannt gegeben.
 
"Diese Vereinbarung ist nicht nur ein wichtiger Schritt in Richtung einer stabilen und langfristigen Zusammenarbeit, sondern unterstreicht auch das Engagement beider Parteien für Transparenz, Fairness und Gleichbehandlung im deutschen Medienmarkt", ergänzt Ingo Schuchert, Geschäftsführer der DNMG. "Wir sind zuversichtlich, dass diese Kooperation die Bedürfnisse der Rundfunkanstalten, Netzbetreiber und Zuschauer gleichermaßen erfüllen wird und einen wichtigen Beitrag zur Vielfalt und Qualität der Medienlandschaft in Deutschland leistet."

Hintergrund:

Die ARD und die Deutsche Netzmarketing Gesellschaft (DNMG) führen seit Jahren einen Rechtsstreit über die Einspeisebedingungen. Auslöser des Rechtsstreits war eine Klage der DNMG vor dem Bundesgerichtshof, da sich die Kabelnetzbetreiber der DNMG auf dem Fernsehmarkt gegenüber den großen öffentlich-rechtlichen Sendern benachteiligt sahen. Der Bundesgerichtshof gab der DNMG schließlich Recht. 
 
Das ZDF hatte sich bereits Ende 2022 nach einem zwölfjährigen Rechtsstreit mit den kleineren Kabelnetzbetreibern der DNMG auf eine Partnerschaft geeinigt. (siehe dazu unsere Meldung: ZDF und DNMG beenden Rechtstreit, 14.12.2022).